Jürgen Langner - Technischer Leiter - Wasserschadenmanagement

Wasserschadenmanagement

Wir helfen wenn's mal tropft...
Wasserschadenmanagement unser Premium-Service für Sie!

Sie rufen uns an, mehr brauchen Sie nicht zu tun! Alles andere regeln und steuern wir. Wir haben ein System ausgearbeitet, das es uns ermöglicht jeden erdenklichen Wasserschaden vom Anfang bis zum Ende zu bearbeiten!

Leckortung und Bautrocknung sind nur zwei von vielen Gewerken die zur Beseitigung von Wasserschäden notwendig sind. Maurer, Fliesenleger, Maler, Tischler, Spedition, Absetzmulden, Parkettleger, Trockenbauer, Installateur, Heizungsbauer und andere mehr müssen koordiniert und organisiert werden, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf aller Arbeiten zu gewährleisten.

Angebote werden eingeholt, Rechnungen müssen geschrieben werden. Fotos der Schäden fügen wir in eine umfassende Dokumentation ein, um diese anschließend zu unserem Partner, dem ISS (Immobilien-Schaden-Service), online hochzuladen. Beim ISS wird der Vorgang geprüft und anschließend ausgedruckt. Somit ist sichergestellt das auch noch in 10 oder 20 Jahren Ihr Wasserschaden nachvollziehbar bleibt.    

Schadenhotline: 05731 17730 >>>> 24 Stunden erreichbar!

Ja ich möchte mehr Informationen
Ja ich möchte mit ihrem Berater für Versicherungsfragen Kontakt aufnehmen

Sie haben einen Wasserschaden?

... Wir haben was dagegen!

•    Ausgebildetes und zertifiziertes Personal
•    Modernste Ortungs und Trocknungstechnik
•    Voll ausgerüstete Service-Fahrzeuge
•    Langjährige Erfahrung im Wasserschadenmanagement
•    Alle Gewerke wie Maurer,-Fliesenleger,-Maler,-Tischler usw.
•    Mitglied Deutsche Gütegemeinschaft Immobilien Schaden Service
•    Schimmelpilz- Analyse, Schnelltest, Beseitigung, Sanierung
•    Verbandsgeprüfter Sachverständiger für Leitungswasserschäden in Gebäuden 

Sie haben noch Fragen?

... Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengestellt.

•    Was muß ich im Falle eines Wasserschadens als erstes tun?
•    Wann muß ich meine Versicherung informieren?
•    Wann muß ich meinen Vermieter informieren?
•    Wer bezahlt den Wasserschaden?
•    Kann Ihr Unternehmen direkt mit der Versicherung abrechnen?
•    Muß ich mich selbst um Handwerker wie Maurer, Maler, Tischler usw. kümmern?
•    Muß ich mit viel Schmutz bei der Beseitigung des Schadens rechnen?
•    Kann ich die Wiederherstellung auch selbst durchführen?
•    Darf Ich mir meine Handwerker auch selbst aussuchen, z.b. meinen Maler?
•    Was bedeutet eigentlich Wasserschadenmanagement?


 Ihre Frage:

Was muß ich im Falle eines Wasserschadens als erstes tun?

Jeder "Rohrbruch" bzw. Wasserschaden ist anders.
Es kommt in erster Linie darauf an, ob ein starker Wasseraustritt, oder nur ein feuchter Fleck zu sehen ist.
Grundsätzlich gehen Sie bitte wie folgt vor!
•    Ruhe bewahren!
•    Wasser absperren!
•    Inventar in trockene Bereiche verbringen! (Schadensminderungspflicht)
•    Schadenhotline: 05731 17730 anrufen!
•    Warten Sie auf unseren Service-Techniker, wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu beheben!
•    Als Mieter informieren Sie bitte ihren Vermieter über den Schadenseintritt und Ihre Vorgehensweise!


 Ihre Frage:

Wann muß ich meine Versicherung informieren?

Sie sollten Ihre Versicherung noch nicht Informieren,
unser Service-Techniker bzw. unser Technischer Leiter
im Wasserschadenmanagement macht das für Sie!
Warum ist das so?
Sie wissen weder die Ursache, noch den Umfang Ihres Schadens.
Sie wissen nicht welche Versicherung für diesen Schaden zuständig ist.
Sie wissen nicht wie hoch der Schaden sein wird.
Besteht für diesen Schaden Ersatzplicht im Sinne Ihres Versicherungsvertrages?
Wenn Sie Ihre Versicherung anrufen, können Sie diese Fragen nicht beantworten!


 Ihre Frage:

Wann muß ich meinen Vermieter informieren?

Sie müssen Ihren Vermieter über den Schaden informieren sobald Sie alle Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen haben.,
Sollten Sie Ihren Vermieter nicht erreichen,versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Achtung: Die Nichterreichbarkeit Ihres Vermieters entbindet Sie nicht von der Schadensminderungsplichft!


 Ihre Frage:

Wer bezahlt den Wasserschaden?

Grundzätzlich muß eine gültige Versicherungspolice vorliegen.
Für Schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig,
für Schäden am Inventar die Hausratversicherung.
Wasserschäden, die durch eindringendes Regenwasser oder Grundwasser verursacht wurden, sind nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.
Im Einzelfall muß das mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden.
Wenn nicht klar ist wodurch der Wasserschaden entstanden ist, übernimmt in den meisten Fällen die Gebäudeversicherung die Untersuchung. Das nennt man eine Messtechnische Schadensabgrenzung.


 Ihre Frage:

Kann Ihr Unternehmen direkt mit der Versicherung abrechnen?

Ja natürlich ist das möglich!
Eine vom Versicherungsnehmer unterschriebene Sicherungsabtretung genügt.
Vorraussetzung ist eine gültige Versicherungspolice.


 Ihre Frage:

Muß ich mich selbst um Handwerker,wie Maurer,Maler,Tischler usw kümmern?

Nein das müssen Sie nicht!
Wir organisieren alles für Sie, wenn Sie es wünschen.
Wir haben Handwerker die viel Erfahrung mit der Wiederherstellung von Wasserschäden haben.
Ob es um schnelle Hilfe beim Abbau von Möbeln, oder um Fliesenarbeiten geht, wir können Ihnen sehr zuverlässige Handwerker anbieten.
Der gesamte Ablauf zur beseitigung Ihres Wasserschadens bleibt in unserer Hand.
Für Sie als Kunden hat das den Vorteil: Sie haben nur einen Ansprechpartner.


 Ihre Frage:

Muß ich mit viel Schmutz bei der Beseitigung des Schadens rechnen?

Ganz ohne Schmutz geht es nicht!
Aber unsere Service-Techniker sind mit allen erdenklichen Hilfsmitteln ausgerüstet.
Ob Abdeckfolie, Flies, Staubsauger, Abschottungswände oder Überschuhe.
Wir versuchen Schmutz zu vermeiden, da wo es geht!
Übrigens können Sie Reinigungsarbeiten auch bei Ihrer Versicherung geltend machen.


 Ihre Frage:

Kann ich die Wiederherstellung auch selbst durchführen?

Ja das könnten Sie.
Aber warum sollten Sie das tun?
Ihre Gebäudeversicherung zahlt Ihnen nur einen sehr geringen Stundenlohn.
Sie können alle Arbeiten auch von Bekannten ausführen lassen, denken Sie aber daran, dass Sie dann keine Gewährleistung auf die Arbeiten haben!


 Ihre Frage:

Darf Ich mir meine Handwerker auch selbst aussuchen, z.b. meinen Maler?

Ja das dürfen Sie.
Sie haben natürlich das Recht nur die Handwerker zu akzeptieren die Sie auch wollen.
Sollte das Angebot des von Ihnen gewählten Handwerkers ungewöhnlich hoch ausfallen, kann die Versicherung ein Gegenangebot einholen.
Wenn dann das Gegenangebot erheblich günstiger ausfällt, muß Ihr Handwerker sein Angebot nach unten korrigieren, oder Sie müssen den Handwerker Ihrer Versicherung akzeptieren.
Unsere Handwerker wissen aus langjähriger Erfahrung was normalerweise von den Versicherungen akzeptiert wird, entsprechend werden die Angebote erstellt.
Als Beispiel: Ihr Teppichboden ist so beschädigt das er ausgetauscht werden muß. Ihr Teppich hat vor 10 jahren ca. 12 Euro pro m² gekostet, im Angebot wird ein Teppichboden für 23 Euro pro m² ausgeschrieben. Ihre Versicherung wird den Mehrpreis nicht bezahlen.


 Ihre Frage:

Was bedeutet eigentlich Wasserschadenmanagement?

Wasserschadenmanagement ist ein einmaliger Premium-Service unseres Unternehmens. Wir übernehmen alle anfallenden Arbeiten von der Ortung des Rohrbruchs bis zur Wiederherstellung aller Schäden die durch den Wasserschaden entstanden sind.

Ihr Weg zu BGK

Kontakt

BGK Haustechnik GmbH
Grüner Weg 13
32547 Bad Oeynhausen

Telefon: 0 57 31 / 1 77 30
Telefax: 0 57 31 / 1 77 3-29
E-Mail: info (at) bgk-haustechnik.de

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 07:30 - 17:00 Uhr


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