Heizungspumpe
Sie sind der Ansicht, dass Ihre Heizungsanlage effizient arbeitet, weil sie noch gar nicht so alt ist?
Überprüfen Sie das, denn ein kleines wichtiges Bauteil innerhalb Ihres Systems kann Sie weit über 100 Euro im Jahr kosten, die Sie zu viel bezahlen: Die Umwälzpumpe.
Die wenigsten Immobilienbesitzer wissen, dass diese Heizungspumpen, oftmals überdimensioniert, bis zu 800 kWh im Jahr verbrauchen. Da sind schnell 150 Euro futsch. Durch den einfachen Austausch gegen die neue Hocheffizienzpumpe Wilo-Stratos PICO können Sie auf das Jahr gerechnet die Haushaltskasse um bis zu 141 Euro entlasten.
Mit bis zu 90% Stromkosteneinsparung im Vergleich zu alten ungeregelten Heizungspumpen ist die Wilo-Stratos PICO gemäß Standard-Messverfahren des Europumps Commitment effizienter als jede andere A-Klasse-Pumpe. Die einzigartige 3-Watt-Technologie macht's möglich. Der Anschaffungspreis macht sich da schon im ersten Jahr deutlich bezahlt und hat sich schnell amortisiert.
Sichern Sie sich außerdem die Pumpenprämie aus dem KfW-Förderprogramm 431 (Wärmeverteilung). Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.
Fotos: Wilo
Pumpenprämie KfW-Förderprogramm 431 (Wärmeverteilung)
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Förderung ab 01.04.2010 sind:
- Die wesentlichen Komponenten der zu optimierenden Anlage (d. h. der Wärmeerzeuger) wurden vor dem 01.01.2005 installiert;
- der hydraulische Abgleich wird durchgeführt und
- alle aufgrund einer Analyse durch einen Fachunternehmer erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Heizsystems werden umgesetzt.
Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, wird auch weiterhin der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/ oder hocheffiziente Zirkulationspumpen mit 25 % der Gesamtkosten inklusive Einbau bezuschusst, allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 600 Euro. Es handelt sich auch weiterhin um ein Zuschussbudget, d. h. nicht um Darlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Die Antragsstellung erfolgt dabei generell erst nach Durchführung der Maßnahme in einer Frist bis zu drei Monaten nach Rechnungsstellung.
Ihr bad&heizung Fachbetrieb berät Sie gerne und kümmert sich auch um die Fördergeldbeschaffung.






