Endenergiebedarf
Der zulässige Endenergiebedarf von Neubauten wurde gegenüber der Wärmeschutz-Verordnung um durchschnittlich 30 % gesenkt. Die Anforderungen werden dabei für große Gebäude (Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude usw.) stärker verschärft als für kleine Gebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser).

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
 

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