Energiebedarfsausweis
Für neue Gebäude und bei bestimmten wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude muss künftig ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Der Energiebedarfsausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes. Er enthält einige Ergebnisse der gemäß Energieeinsparverordnung durchzuführenden Berechnungen. Hierzu gehören der Jahresprimärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste. Der Energiebedarfsausweis soll die Markttransparenz im Gebäudebereich fördern: Er kann für den Gebäudeeigentümer ein Verkaufsargument sein und die Vermietbarkeit des Objekts fördern. Der Käufer oder Mieter kann andererseits die Energieverbrauchskosten eines Gebäudes in seine Wirtschaftlichkeitsüberlegungen einbeziehen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
 

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