"Zur Sanitärinstallation: „Letzen Montag war ich zufällig in Baden-Baden und wurde durch die runde Abdeckung überrascht. Danke, dass Sie sich einfach so darum gekümmert haben. Das erlebt man nicht oft. Vielen Dank."
Ein barrierefreies Bad steigert nicht nur Komfort und Sicherheit im Alltag, sondern ermöglicht auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden. Doch solche Umbaumaßnahmen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Umso wichtiger ist es, die richtigen Fördermöglichkeiten zu kennen und gezielt zu nutzen.
Die KfW hat die Antragstellung im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) beendet. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Wegen der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung ausgeschöpft.
Laufende Anträge werden weiter bearbeitet
Laufende Anträge sind nicht betroffen. Wer den Antrag bereits gestellt hat, wird weiterbearbeitet. Wer die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, erhält in den nächsten Tagen eine Zusage. Damit ist der Zuschuss reserviert.
Auch bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen. Die KfW zahlt den Zuschuss aus, sobald der Nachweis über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen vorliegt.
Was ist das KfW-Zuschussprogramm 455-B?
Der KfW-Zuschuss 455-B ist ein staatlicher Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnraum. Er richtet sich an:
Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Ob der Zuschuss 455-B zurückkehrt, hängt von neuen Bundesmitteln ab. Werden im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt, wird eine Antragstellung wieder möglich sein.
Für den altersgerechten Badumbau sind zahlreiche Einzelmaßnahmen möglich. Dazu gehören unter anderem:
Wichtig zu wissen: Die häufig zitierte DIN-Norm für barrierefreie Bäder ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses 455-B.
Entscheidend ist eine fachgerechte Planung der Maßnahmen.
Folgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, etwa zinsgünstige Kredite der KfW oder Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Zwar wurde der Zuschuss eingestellt, doch bietet die KfW weiterhin den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) an – unabhängig von Alter oder Pflegegrad. Der Kredit bietet bis zu 50.000 € je Wohneinheit zu günstigen Konditionen ab ca. 2,18 % effektivem Jahreszins.
Der KfW-Kredit deckt alle baulichen Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung im Badezimmer ab, zum Beispiel:

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung. Diese sollen die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung fördern – etwa durch einen barrierefreien Umbau des Badezimmers.
Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person
Bei mehreren Anspruchsberechtigten im gleichen Haushalt sind bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €) möglich
In Pflege-Wohngemeinschaften wird der Gesamtbetrag anteilig auf alle anspruchsberechtigten Bewohner verteilt
Beispiel: Bei 8 pflegebedürftigen Personen in einer WG erhält jede Person 2.090 €
Bezuschusst werden Anpassungen, die die Wohnumgebung pflegegerecht gestalten, darunter:
Barrierefreie Badsanierung, z. B. bodengleiche Duschen, höhenverstellbare Waschbecken, Haltegriffe
Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder Treppenlifte
Ein- und Umbau von Mobiliar, das an die Pflegebedürfnisse angepasst ist
Feste technische Hilfen, z. B. elektrische Aufstehhilfen oder Liftsysteme
Wichtig: Ein zweiter Zuschuss kann beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation nachweislich verändert hat und eine erneute Anpassung erforderlich ist.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Wochen, bei zusätzlichem Gutachten max. 5 Wochen.
Wird die Frist ohne Mitteilung überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Pflegebedürftige Personen selbst oder deren gesetzliche Vertreter
Sowohl Eigentümer als auch Mieter – unabhängig von Einkommen oder Alter
Auch bei Umbauten in Pflege-WGs und gemeinschaftlichem Wohnen möglich
Neben bundesweiten Angeboten wie den KfW-Krediten und den Zuschüssen der Pflegekasse unterstützen viele Bundesländer, Städte und Gemeinden barrierefreie Umbauten durch eigene Förderprogramme. Diese regionalen Fördermittel können eine sinnvolle Ergänzung darstellen – insbesondere, wenn der KfW-Zuschuss (Programm 455-B) nicht mehr verfügbar ist.
Je nach Bundesland oder Kommune können folgende Maßnahmen bezuschusst oder finanziert werden:
Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit
Einbau bodengleicher Duschen
Haltegriffe, rutschhemmende Bodenbeläge
Türverbreiterungen, Treppenlifte oder Rampen
barrierefreie Zugänge zu Wohnhäusern
Auch kleinere Anpassungen im Innenbereich werden häufig mitfinanziert, z. B. niedrigere Türschwellen, höhenverstellbare Sanitärobjekte oder Lichtkonzepte.
NRW.BANK – Wohnraumförderung (Nordrhein-Westfalen): Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum altersgerechten Wohnen
L-Bank Baden-Württemberg – Wohnen mit Zukunft: Förderung für altersgerechten Umbau inkl. Badmodernisierung
BayernLabo – Wohnungsmodernisierungsprogramm: zinsgünstige Darlehen auch für Barriereabbau
Städtische Programme, z. B. in Stuttgart, Hamburg oder München: oft Zuschüsse für individuelle bauliche Anpassungen
Neben staatlichen Förderprogrammen unterstützen auch gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Sozialverbände den barrierefreien Umbau von Bädern – insbesondere für Menschen mit Behinderung, Senioren oder Pflegebedürftige mit geringem Einkommen. Die Hilfe erfolgt meist in Form von Einmalzuschüssen, zinslosen Darlehen oder Sachleistungen.
Beispiele für unterstützende Organisationen: Stiftung Deutsche Behindertenhilfe – Stiftung Bethel, Caritas-Stiftung Deutschland, Diakonie
Hinweis zur Antragstellung
In der Regel müssen finanzielle Bedürftigkeit und keine oder nur teilweise staatliche Förderung nachgewiesen werden.
Die Unterstützung erfolgt meist nachrangig, wenn andere Mittel (Pflegekasse, KfW etc.) nicht ausreichen.
Beratungsstellen vor Ort (z. B. Sozialdienste, Pflegestützpunkte, Wohnberatungsstellen) helfen bei der Antragstellung und der Suche nach passenden Stiftungen.
Die Kombination von Fördermitteln für barrierefreie Umbauten – insbesondere bei Badsanierungen – ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier eine Übersicht, wie sich Förderungen sinnvoll kombinieren lassen, welche Regeln gelten und worauf geachtet werden muss:
Sie können mehrere Förderungen miteinander kombinieren, zum Beispiel:
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann der Zuschuss der Pflegekasse mit dem KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) kombiniert werden. Dabei gilt:
Pflegekassenzuschüsse (bis zu 4.000 € pro Person) werden vorrangig berücksichtigt.
Der KfW-Kredit kann die zusätzlichen Umbaukosten decken, die über den Zuschuss hinausgehen.
Wichtig: Eine Doppelförderung desselben Kostenanteils ist nicht erlaubt.
Beispiel: Die barrierefreie Badsanierung kostet 12.000 €. Die Pflegekasse übernimmt 4.000 €, die restlichen 8.000 € können über den KfW-Kredit finanziert werden.
Auch regionale oder kommunale Zuschüsse lassen sich mit den Leistungen der Pflegekasse kombinieren, sofern sie sich nicht auf denselben Kostenanteil beziehen.
Tipp: Viele Städte fördern zusätzlich den Abbau von Barrieren, z. B. mit Zuschüssen für den Einbau bodengleicher Duschen. Eine Kombination mit dem Pflegezuschuss ist häufig möglich – es lohnt sich, bei Stadt oder Gemeinde nachzufragen.
Unabhängig von Zuschüssen und Krediten lassen sich Handwerkerleistungen steuerlich absetzen:
20 % der Arbeitskosten, bis zu 1.200 € pro Jahr
Gilt auch zusätzlich zu anderen Förderungen
Voraussetzung: Keine Kostenerstattung durch Förderprogramme für diesen Anteil
Achtung: Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar – nur der Arbeitslohn.
Ihr Ansprechpartner
Auch ohne KfW-Zuschuss gibt es weiterhin gute Fördermöglichkeiten für barrierefreie Badumbauten – z. B. durch die Pflegekasse, regionale Programme oder Stiftungen. Wer frühzeitig plant und sich beraten lässt, kann viel sparen.
Lassen Sie sich jetzt von einem bad&heizung-Fachbetrieb in Ihrer Nähe beraten – persönlich, kompetent und ganz auf Ihre Wohnsituation abgestimmt!
Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Badsanierung und zeigen Ihnen, welche Förderungen Sie optimal nutzen können.
"Zur Sanitärinstallation: „Letzen Montag war ich zufällig in Baden-Baden und wurde durch die runde Abdeckung überrascht. Danke, dass Sie sich einfach so darum gekümmert haben. Das erlebt man nicht oft. Vielen Dank."
Wir sind sehr froh und dankbar, dass ihr unser akutes Abwasserproblem nun doch so schnell gelöst habt. Die Mitarbeiter, die ihr geschickt habt, waren wirklich super, haben gut zusammengearbeitet und sind wirklich fleißig und fachkundig ans Werk gegangen – und das war wirklich keine leichte Arbeit. Die Leute haben schnell und sehr sauber gearbeitet – Respekt und vielen Dank!
„ … Es war eine war eine Wohltat mit der Firma Bauer zu arbeiten. Wir erhielten zeitnah einen Termin zur Begutachtung, sowohl auch kurz darauf ein Angebot. Obwohl wir hier unter 1.000€ lagen, bekamen wir nach Auftragsbestätigung zeitnah einen Termin mitgeteilt. Bei der aktuellen Auftragslage im Bau eine Seltenheit. Dieser wurde eingehalten. Nach kurzer Zeit war der Handwerker auch schon fertig. Die Rechnung lag dann sogar unter dem Angebot. Ich bin selber Unternehmer und kann nur sagen, dass ist nicht nur ein Handwerksbetrieb vom Fach sondern ein professionelles Unternehmen.
Gerne wieder!“
„Kompetent, professionell, zuverlässig, absolut weiterzuempfehlen!!!“
„Sehr angenehme Atmosphäre, absolutes Teamwork, immer hilfsbereit.“
Zur Montage der neuen Heizungsanlage: „Ich war gestern vor Ort: das ist ja alles super gelaufen! Vielen Dank auch dafür, dass Sie den Maler organisiert haben!“
„Mein Ansprechpartner wenn es um Heizung oder Sanitär geht sehr unkompliziert.“
"Im Sommer 2019 hatten Sie bei uns die Klimaanlage eingebaut. Vielen Dank nochmal, wir sind sehr zufrieden.“
„Im Sommer 2017 haben Sie bei meiner Mutter eine neue Ölheizung eingebaut, mit der wir im Großen und Ganzen sehr zufrieden sind.“
07221 50 86-0
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Notruf:07221 50 86 55 ( Werktags 17:00 – 20:00 Uhr sonst. 08:00 – 20:00 Uhr )
Mo. - Do.: 08:00 – 17:00 Uhr
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