09549 - 92 24 0

Telefon:

09549 - 92 24 0

Notruf:

09549 92 24 0 Mo. - Do.: 07:00 – 16:30 Uhr Fr.: bis 20 Uhr Sa.: 12:00 – 20:00 Uhr An sehr kalten Tagen (unter 0° C) sind wir auch sonntags von 12 Uhr bis 20 Uhr für Sie da!

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 07:00 – 16:30 Uhr

Fr.: 07:00 -13:30 Uhr

Aktuelles header 1

Aktuelle bad & heizung News

Start der Antragstellung für die zweite Antragstellergruppe

06 2023 Heizungsfoerderung

Neben Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, sind ab sofort auch Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden.
Den Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Die zins­günstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungs­kredit  – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.
Bitte beachten Sie: Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich. 
Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der kfW-Seite zur Heizungsförderung.

Unsere Top-Marken

Cookies für mehr Komfort

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind essenziell (Basic), während die Komfort-Cookies notwendig sind, um die auf unserer Homepage integrierten zahlreichen Servicefunktionen zu ermöglichen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.