Es ist grundsätzlich an jedem Ort möglich, ein Haus mit einer Wärmepumpe zu beheizen. Es gilt jedoch zahlreiche Vorschriften einzuhalten, die den Einsatzbereich einschränken. So ist beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe bei Reihenhäusern aufgrund der gesetzlichen Abstands- bzw. Lautstärkeregelung nicht immer umsetzbar. Zwar gelten die Vorschriften hinsichtlich Mindestabstands zum Nachbargrundstück von 2,5 bzw. 3 Metern in bestimmten Bundesländern seit 2022 nicht mehr. Dennoch müssen überall die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte des Lärmschutzes für außenstehende Anlagen eingehalten werden. Die TA Lärm sagt, dass in reinen Wohngebieten ein Grenzwert von 35 Dezibel nicht überschritten werden darf. Das Beispiel zeigt, dass man die Frage nicht pauschal beantworten kann und sie nur der Fachmann klären kann. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Herr Müller
Stuttgart
Aus meiner Sicht hat alles bestens geklappt, auch bezüglich der Fliesen. Ich freue mich jedes Mal. wenn ich das neue Bad betrete. Auch mit den Leistungen der Fa. Sauereisen bin ich wirklich sehr zufrieden.
Die Lampen fallen kaum auf, aber es ist hell. Was will man mehr?
Natürlich hat das alles auch gutes Geld gekostet. Aber wenn es gut ist, dann darf es das auch. Vielen Dank auch noch für den Duschwandabzieher und den Reiniger!
0711 - 423069
0711 - 423069
Mo. - Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 17:00 Uhr