Neben Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, sind ab sofort auch Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Den Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Die zinsgünstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.
Bitte beachten Sie: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der kfW-Seite zur Heizungsförderung.
Herr Müller
Stuttgart
Aus meiner Sicht hat alles bestens geklappt, auch bezüglich der Fliesen. Ich freue mich jedes Mal. wenn ich das neue Bad betrete. Auch mit den Leistungen der Fa. Sauereisen bin ich wirklich sehr zufrieden.
Die Lampen fallen kaum auf, aber es ist hell. Was will man mehr?
Natürlich hat das alles auch gutes Geld gekostet. Aber wenn es gut ist, dann darf es das auch. Vielen Dank auch noch für den Duschwandabzieher und den Reiniger!
0711 - 423069
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Mo. - Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 17:00 Uhr