Anträge stellen können laut Kreditanstalt für Wiederaufbau „natürliche Personen“ als
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein-und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten,
- Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme,
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554 a BGB. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.
- Wohnungseigentümergemeinschaft bei gemeinschaftlichen Vorhaben.
Für die Förderung bestätigt der bad&heizung-Fachbetrieb die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und die Technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis.
Nach Abschluss der Maßnahme, spätestens aber 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, muss die programmgemäße Durchführung des Vorhabens erfolgen. Hierzu bestätigt der bad&heizung-Fachbetrieb die Einhaltung der Anforderungen des Merkblatts und die technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis.
Die Leistung im Föderbereich 5 Sanitär oder auch 6 - Sicherheit, Orientierung und Kommunikation mit den Bereichen Stützgriffe und Vorwandinstallation kann als Einzelmaßnahme von jedem bad&heizung-Betrieb erfolgen und abgerechnet werden. Nur für gesamtheitliche Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ist ein Sachverständiger verpflichtend vorgeschrieben. Die Antragsstellung erfolgt direkt bei der KfW-Bangengruppe unter www.kfe.de/455. Die Beantragung der Fördermittel muss immer erfolgen, bevor mit der Maßnahme begonnen wurde.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online unter www.kfw.de/zuschussportal. Über diese Seite kommen Sie auch zu weiteren Infos.
07251 97 74-0
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