07251 97 74-0

Telefon:

07251 97 74-0

Notruf:

(072 51) 97 740 (365 Tage Serviceholtine)

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 07:00 – 17:00 Uhr

alternative header foerderung

Hohe staatliche Förderung

Bis zu 40 % Zuschuss vom Staat

Um die Treibhausgas-Emissionen nachhaltig zu verringern, müssen vor allem ältere Häuser energieeffizienter werden und erneuerbare Energien nutzen. Um die Klimaziele zu erreichen, stellt der Gesetzgeber hohe Investitionszuschüsse bereit.

Das aktuelle Förderprogramm

Mit der "Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bezuschusst der Staat eine Heizungssanierung mit erneuerbaren Energien. Die Sanierung von Gas- und Ölheizungen wird nicht mehr gefördert. Neue Heizflächen und Regler sowie sogenannte Umfeldmaßnahmen, inklusive baulicher Maßnahmen bis hin zu Malerarbeiten, werden dagegen in Verbindung mit der Heizungssanierung
bezuschusst.

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 60.000 Euro pro Wohneinheit. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro (Ausnahme Heizungsoptimierung: 300 Euro).

Welche Bereiche werden bezuschusst?

Mit der Förderung von Einzelmaßnahmen sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor verstärkt werden. Im Rahmen der BEG EM sind in bestehenden Gebäuden nun folgende Einzelmaßnahmen-Bereiche förderfähig:

  • 20 – 40 % Zuschuss für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • 20 % für Anlagentechnik (z. B. Einbau von Wohnungslüftungsanlagen sowie von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)
  • 20 % für Heizungsoptimierung
  • 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
  • 80 % Energieberatung / Sanierungsfahrplan (EBW)

Die Investitionszuschüsse werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragt.

zur BAFA-Förderseite

Wie erfolgt die Antragstellung?

Antragsberechtigt beim BEG EM sind unter anderem Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie freiberuflich Tätige. Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des gesamten oder anteiligen Grundstücks oder Gebäudes.

Bevor die Arbeiten beginnen, stellen Sie über das elektronische Formular des Bafa Ihren Förderantrag. Zuvor erstellte Planungs- und Beratungsleistungen sind zulässig und erwünscht.

Wichtig: Für die Antragstellung sollen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Achtung: Sie sollte sicherheitshalber mit einem Puffer nach oben angesetzt werden, denn sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.

Kostenbeispiele
Foerderbedingungen heizung header 2

Grundsätzliche Bedingungen

Die folgenden, generellen Punkte gelten übergreifend für die BEG EM:

  • Das Wohngebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (Bauantragszeitpunkt).
  • Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf insgesamt 60.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Nur wenn das Material durch ein Fachunternehmen eingebaut wurde, erfolgt eine Förderung der Materialkosten.
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2 000 Euro (brutto). Ausnahme: Bei der Heizungsoptimierung sind es 300 Euro (brutto).
  • Zuschussförderungen werden befristet zugesagt: grundsätzlich für 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids. Eine Verlängerung um max. 24 Monate ist per Antrag notfalls möglich.
  • Spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist muss die erfolgte Umsetzung der Maßnahme nachgewiesen sein.
  • Die Einhaltung der „Technischen Mindestanforderungen“ der Richtlinie sowie die Bafa-Listen mit den förderfähigen Wärmeerzeugern sind zu beachten.

Welche Zuschüsse gibt es ?

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung. Die Förderhöhe variiert je nach Heizungssystem. Öl- und Gasheizungen werden nicht mehr gefördert.

Zusätzlich zu den Standard-Fördersätzen sind zwei Boni möglich:

  • 5 % Wärmepumpen-Bonus – Falls als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird, gewährt das BAFA einen Wärmepumpen-Bonus von 5 %.
  • 10 % Heizungstausch-Bonus: Neu eingeführt wurde im August 2022 ein Heizungstausch-Bonus, Kriterien/Bedingungen sind:
    • Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen.
    • Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus generell und unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
    • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – weder im Gebäude noch gebäudenah.
    • Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen

 

Fördersätze und Boni für Wärmeerzeuger (Stand: 01.01.2023)

Foerdergelder header 3

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind die Investitionskosten, die sich aus unterschiedlichen Teilen zusammensetzen:

  • Anschaffungskosten für den Wärmeerzeuger und zum Betrieb notwendiger Komponenten wie Erdgasanschluss, Brennstofflagerbehälter, Warmwasserspeicher, Schornsteinsanierung, etc.
  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme
  • Kosten für Umfeldmaßnahmen. Diese Nebenkosten entstehen bei Umsetzung der Maßnahmen. So können u. a. Kosten für neue Heizkörper und Regler, eine Flächenheizung, die Umstellung der Warmwasserbereitung oder die Umgestaltung des Heizraums eingerechnet werden.

Ihr bad&heizung-Fachbetrieb berät Sie gerne, damit keine Zuschussoption vergessen wird.

Was wird eigentlich bezuschusst?

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Gefördert werden u. a.:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Ersatz von Heizungspumpen sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch Hocheffizienzmodelle
  • Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Optimierung von Wärmepumpen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
  • Einbau/Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Der Fördersatz beträgt 20 %, wobei das förderfähige Mindest-Investitionsvolumen 300 Euro (Brutto) beträgt.

Kosten und Zuschüsse konkret

Letztlich gilt es, die Umwelt zu schonen und Heizkosten zu reduzieren und dazu die hohen Fördermittel zu nutzen. Doch was kostet der Einbau einer effizienten und förderfähigen Heizungsanlage?

Um Ihnen einen raschen Überblick zu ermöglichen, haben wir nachfolgend reelle Preisbeispiele für unterschiedliche Anlagenkombinationen aufgeführt. Berücksichtigt wurden die konkreten staatlichen Zuschüsse gemäß der Förderung von Einzelmaßnahmen nach dem BEG.

Kosten- und Zuschussbeispiele

Beratungstermin

Sie benötigen eine neue Heizung? Oder Sie möchten den bad&heizung-Heizungscheck durchführen lassen? Wir beraten Sie gerne.
Schreiben Sie uns doch eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an!
Wir freuen uns auf Sie!

Beratungstermin

Wartung spart Geld

Die regelmäßige Überprüfung und Einstellung Ihrer Heizungsanlage sorgt für einen energiesparenden Betrieb. Nur auf diese Weise bleibt die Zuverlässigkeit Ihrer Heizungsanlage erhalten und die eingesetzte Energie wird optimal genutzt.

Zur Wartung
Roland Rechner

Noch Fragen?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder Angeboten? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Melden Sie sich unverbindlich bei uns:

Roland Rechner

TEL:

07251 - 97740

Unsere Top-Marken

Cookies für mehr Komfort

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind essenziell (Basic), während die Komfort-Cookies notwendig sind, um die auf unserer Homepage integrierten zahlreichen Servicefunktionen zu ermöglichen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.