"Firma Siegel hat die Dachrinne an meinem Haus in Bruchsal erneuert. Die Arbeiten wurden termingerecht und zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Das Personal war freundlich und zuvorkommend."
Um die Treibhausgas-Emissionen nachhaltig zu verringern, müssen unsere Häuser energieeffizienter werden und erneuerbare Energien nutzen. Anreize für deren Austausch oder Optimierung schafft der Staat mit einer attraktiven Förderung der Heizung. Diese gibt es für den Einsatz erneuerbare Energien in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen.
So einfach geht’s:
1. Beratungstermin bei uns vereinbaren.
2. Mit unserer Unterstützung passende Heizungslösung wählen.
3. Förderantrag mit Angebot stellen!
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird der Umstieg auf erneuerbares Heizen zurzeit noch mit bis zu 70 % gefördert. Das sogenannte Heizungsgesetz wird überarbeitet und die Fördergelder in Höhe von bis zu 21.000 Euro laut Bundesregierung schon bald halbiert. Deshalb sollten Sie jetzt reagieren und einen Förderantrag zu den derzeitigen Spitzenkonditionen stellen. Für den Einbau der neuen Heizung hat der Anlagenbetreiber dann drei Jahre Zeit.
Ihre Vorteile, wenn Sie jetzt reagieren:
Jetzt noch bis zu 70 % Förderung – sichern Sie sich den jetzt noch hohen Zuschuss!
Planungssicherheit – jetzt Angebot holen und Förderantrag stellen.
Zukunftssicher und energiesparend – senken Sie langfristig Ihre Heizkosten.
Warum jetzt handeln?
Wer sich jetzt entscheidet, profitiert von den aktuellen hohen Zuschüssen und sichert sich die finanzielle Unterstützung der derzeitigen Förderung! Dazu muss vorab ein reales Angebot erstellt werden, das bis zum voraussichtlichen Regierungswechsel mit dem Förderantrag eingereicht werden muss.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind folgende Dinge geregelt. Gefördert werden grundsätzlich Wärmepumpen und Heizungsanlagen mit einem Mindestanteil von 65 % Erneuerbarer Energie und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Förderhöhe variiert je nach Heizungssystem. Öl- und Gasheizungen sind generell nicht förderfähig. Hier die wichtigsten Fakten:
Einheitliche Basis-Förderung: Für alle förderbaren Heizsysteme gibt es eine einheitliche Basis-Förderung in Höhe von 30 %.
Fördergelder nur für Eigentümer: Für selbst genutzte Objekte erhält der Eigentümer ggf. einen Geschwindigkeitsbonus von 20 % und einen Einkommensbonus von 30 %. Die attraktiven Boni (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) fallen für vermietet Objekte weg.
Wärmepumpen-Bonus: Wer eine Wasser-Wasser- oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe einbaut, bekommt einen Bonus in Höhe von 5 % der Kosten. Gleiches gilt für alle förderbaren Wärmepumpen, wenn diese mit natürlichen Kältemitteln arbeiten (zum Beispiel Propan R-290).
Emissionsminderungs-Bonus: Wer Fördermittel für eine Biomasseheizung beantragt, erhält einen Bonus in Höhe von 2.500 Euro, wenn diese nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub emittiert.
Geschwindigkeits-Bonus: Tauschen selbstnutzende Wohneigentümer eine Öl-, Kohle-, Gas-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizung aus (Biomasse- und Gaszentralheizung mind. 20 Jahre alt), bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 20 %. Ab 2029 sinkt dieser alle zwei Jahre um 3 %.
Einkommensbonus: Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuerndem Haushalts-Einkommen von maximal 40.000 Euro erhalten einen Bonus in Höhe von 30 %.
Keine Zuschüsse für reine Öl- und Gasheizungen. Allerdings fördert die Regierung den H2-Ready-Kostenanteil von Gasheizungen, die für 100 % Wasserstoff geeignet sind.
35 bis 70 % Förderung: Während selbstnutzende Wohneigentümer bis zu 70 % Heizungsförderung bekommen, liegt die Obergrenze für alle anderen Sanierer bei 35 %. Die maximale Fördergrenze würde unabhängig der Additionsmöglichkeiten auf 70 % gekappt. Darüber hinaus kann ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden.
Anrechenbare Kosten auf 30.000 Euro gesunken: Wer die Heizungsförderung beantragt, kann 30.000 Euro der entstandenen Kosten anrechnen. Von diesen 30.000 Euro wird dann die Fördersumme berechnet. Bei 70 % Fördersatz sind das 21.000 Euro Zuschuss. Das Budget steht einmalig für die erste Wohneinheit zur Verfügung. Zusätzlich gibt es bis zur sechsten Wohneinheit je 15.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit steigt die Summe um jeweils 8.000 Euro.
Vertragspflicht bei Stellung de Förderantrags: Wer die Förderung der Heizung ab 2024 beantragt, benötigt einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung, einen Termin und eine Bestätigung zum Antrag (BzA).
Wechsel von alter auf neue Förderung möglich: Wer bereits eine Heizungsförderung zugesagt bekommen hat, kann vorerst ohne Sperrfrist zur neuen Förderung wechseln. Voraussetzung ist, dass Sanierer nicht vor dem 29. Dezember 2023 mit der Maßnahme begonnen haben.
Förderkredite ergänzen die Zuschüsse: Bekommen Sie die Heizungsförderung 2024, gibt es auch einen günstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Sanierer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro bekommen einen Zinsvorteil.
Anträge über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Anlaufstelle für die Förderung der Heizung ist ab 2024 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie vergibt dann Zuschüsse sowie Ergänzungskredite.
Weitere Zuschüsse für Heizungsoptimierung: BEG-EM-Zuschüsse für Maßnahmen zur Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, der Gebäudetechnik und -hülle gibt es weiterhin über das BAFA.
Weitere Infos bekommen Sie bei uns, Ihrem bad&heizung-Fachbetrieb. Alle wichtigen Infos git es im Originaltext auf der Seite des Bundesministerums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Sie benötigen eine neue Heizung? Oder Sie möchten den bad&heizung-Heizungscheck durchführen lassen? Service wird bei uns groß geschrieben. Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung oder vereinbaren Sie doch gleich einen Beratungstermin!
TEL:
07251 - 97740Mail:
[email protected]Zuschüss und Boni können unter Beachtung der Höchstgrenze bis zum Maximalfördersatz von 70 % addiert werden.
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Gefördert werden u. a.:
Der Fördersatz beträgt 15 %, wobei das förderfähige Mindest-Investitionsvolumen 300 Euro (Brutto) beträgt. Ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % ist in Verbindung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich.
Neben den attraktiven Zuschüssen vergibt der Staat 2024 auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für die energetische Sanierung. Diesen bekommen Sanierer in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie eine BEG-EM-Zuschuss-Zusage haben. Beantragen können Sie den Kredit ab Februar 2024 bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Letztlich gilt es, die Umwelt zu schonen und Heizkosten zu reduzieren und dazu die hohen Fördermittel nutzen. Doch was kostet der Einbau einer effizienten und förderfähigen Heizungsanlage?
Um Ihnen einen raschen Überblick zu ermöglichen, haben wir nachfolgend reelle Preisbeispiele für unterschiedliche Anlagenkombinationen aufgeführt. Berücksichtigt wurden die konkreten staatlichen Zuschüsse.
Alternativ zur Heizungsförderung über den Programmteil Einzelmaßnahmen des BEG erhalten Sanierer Fördermittel auch bei einer ganzheitlichen energetischen Sanierung. Über die Programmteile BEG WG und BEG NWG stehen dabei Darlehen mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Um diese zu erhalten, ist das Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe Pflicht. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Tilgungszuschüsse im Einzelnen ausfallen.
Besonders interessant ist, dass Sanierer die Förderung der Heizung auch für viele Umfeldmaßnahmen nutzen können. Gemeint sind damit Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen. Wer finanzielle Unterstützung für eine Wärmepumpe erhält, kann diese beispielsweise auch für die Herrichtung von Technikräumen oder Aufstellplätzen nutzen. Gleiches gilt für den Austausch von Heizkörpern, das Nachrüsten einer Flächenheizung oder das Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Wer ähnliche Maßnahmen im Zuge der Heizungssanierung umsetzt, bekommt für diese Fördermittel in gleicher Höhe.
Hier ein detaillierter Überblick über förderbare Kosten und Umfeldmaßnahmen.
"Firma Siegel hat die Dachrinne an meinem Haus in Bruchsal erneuert. Die Arbeiten wurden termingerecht und zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Das Personal war freundlich und zuvorkommend."
"Top Service - Jährliche Terminerinnerung für die Heizungswartung erfolgt durch die Fa. Siegel, Wunschtermin kein Problem. Mitarbeiter sehr freundlich, ausgeführte Arbeiten / Fragen werden gut erklärt, Arbeitsplatz ordentlich und sauber verlassen."
"Wir haben zum 1. Mal die Firma Lorenz Siegel mit der Überprüfung und Fehlerbehebung unserer Gasheizungsanlage beauftragt und waren von Anfang an (1.Anruf in der Firma) bis zum Ende der Arbeiten rundherum zufrieden. Seitdem läuft unsere Heizung wieder völlig fehlerfrei. Wir können die Firma Siegel nur weiterempfehlen. Vielen Dank!"
"Zuverlässig und schnell, freundliches Personal, rasche Abwicklung. Haben aus unserem alten Bad eine Wohlfühl Oase gezaubert. Herzlichen Dank, jederzeit wieder. Kann ich zu 100% weiterempfehlen."
"Wir sind voll zufrieden mit der Fa. Siegel. Wir hatten einen Wasserschaden. Sehr schnell wurde ein Handwerker geschickt. Freundlich, zuverlässig, kompetent und saubere Arbeit. Mit gutem Gewissen können wir die Firma weiterempfehlen!"
07251 97 74-0
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