Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind folgende Dinge geregelt. Gefördert werden grundsätzlich Wärmepumpen und Heizungsanlagen mit einem Mindestanteil von 65 % Erneuerbarer Energie und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Förderhöhe variiert je nach Heizungssystem. Öl- und Gasheizungen sind generell nicht förderfähig. Hier die wichtigsten Fakten:
Einheitliche Basis-Förderung: Für alle förderbaren Heizsysteme gibt es eine einheitliche Basis-Förderung in Höhe von 30 %.
Fördergelder nur für Eigentümer: Für selbst genutzte Objekte erhält der Eigentümer ggf. einen Geschwindigkeitsbonus von 20 % und einen Einkommensbonus von 30 %. Die attraktiven Boni (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) fallen für vermietet Objekte weg.
Wärmepumpen-Bonus: Wer eine Wasser-Wasser- oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe einbaut, bekommt einen Bonus in Höhe von 5 % der Kosten. Gleiches gilt für alle förderbaren Wärmepumpen, wenn diese mit natürlichen Kältemitteln arbeiten (zum Beispiel Propan R-290).
Emissionsminderungs-Bonus: Wer Fördermittel für eine Biomasseheizung beantragt, erhält einen Bonus in Höhe von 2.500 Euro, wenn diese nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub emittiert.
Geschwindigkeits-Bonus: Tauschen selbstnutzende Wohneigentümer eine Öl-, Kohle-, Gas-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizung aus (Biomasse- und Gaszentralheizung mind. 20 Jahre alt), bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 20 %. Ab 2029 sinkt dieser alle zwei Jahre um 3 %.
Einkommensbonus: Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuerndem Haushalts-Einkommen von maximal 40.000 Euro erhalten einen Bonus in Höhe von 30 %.
Keine Zuschüsse für reine Öl- und Gasheizungen. Allerdings fördert die Regierung den H2-Ready-Kostenanteil von Gasheizungen, die für 100 % Wasserstoff geeignet sind.
35 bis 70 % Förderung: Während selbstnutzende Wohneigentümer bis zu 70 % Heizungsförderung bekommen, liegt die Obergrenze für alle anderen Sanierer bei 35 %. Die maximale Fördergrenze würde unabhängig der Additionsmöglichkeiten auf 70 % gekappt. Darüber hinaus kann ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden.
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