Ein Heizungsaustausch sollte nicht allein vom Alter der bestehenden Anlage abhängig gemacht werden. Entscheidend sind der energetische Zustand des Gebäudes, der Wärmebedarf, die gesetzlichen Vorgaben sowie die Wirtschaftlichkeit verschiedener Heizsysteme.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit neuen Anforderungen für den Einbau neuer Heizungen. Das GModG löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab bzw. führt es unter neuem Namen fort – die zuvor geltende Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Eigentümer können wieder freier wählen, auch Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig (siehe Abschnitt „Gasheizung austauschen“ oben). Welche Lösung für Ihr Gebäude geeignet ist, hängt unter anderem von der vorhandenen Heiztechnik, der Gebäudedämmung und den individuellen Anforderungen ab. In
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