Die gesetzlichen Vorgaben für Heizsysteme haben sich deutlich verändert und betreffen insbesondere Gas- und Ölheizungen in Bestandsgebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die kommunale Wärmeplanung geben den Rahmen vor, unter welchen Bedingungen bestehende Anlagen weiter betrieben, modernisiert oder ersetzt werden können. Dabei spielen auch staatliche Förderprogramme eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Kombination fossiler Heizungen mit erneuerbaren Energien.
Was gilt für Bestandsgebäude?
- Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden.
- Defekte Heizungen dürfen repariert werden.
- Bei Totalschaden müssen seit 2024 mindestens 65 % erneuerbare Energien eingehalten werden – allerdings erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist.
Für Modernisierungen und den Umstieg auf effizientere Heizlösungen können Fördermittel in Anspruch genommen werden – vor allem bei Hybridlösungen oder dem Wechsel zu
Was gilt für Neubauten?
- Fossile Gas- und Ölheizungen nicht mehr zulässig.
- Neubauten benötigen ein Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energie.
- Förderprogramme konzentrieren sich hier nahezu ausschließlich auf erneuerbare Heiztechnologien.
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