Kann ich nur noch auf die Wärmepumpe setzen? Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Bei möglichst jedem Heizungstausch sollen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Wie diese Vorgabe erfüllt wird, ist letzten Endes egal, denn das GEG ist technologieoffen. Die 65 Prozent Vorgabe gilt in jedem Fall bereits in ausgewiesenen Neubaugebieten. Doch auch neue Heizungen im Baubestand sollen möglichst die 65 Prozent Regel erfüllen. Aber keine Sorge: Vorhandene Heizungen dürfen unabhängig von ihrem Energieträger bis Ende 2044 betrieben werden. Dabei sind auch Reparaturen möglich. Wer also beim Heizungstausch in jedem Fall auf der sicheren Seite sein möchte, sollte auf die Wärmepumpe setzen. Hier ist beispielsweise das Modell aroTHERM plus von Vaillant ideal für eine bedarfsgerechte Modernisierung. Die Luft/Wasser-Wärmepumpe mit dem Kältemittel R290 (Propan), Treibhauspotenzial GWP 0,02 ( zum vergleich: Das früher übliche R410A liegt bei rund 2.088) erreicht auch hohe Vorlauftemperaturen bis 75 ° C, die im Baubestand oftmals noch benötigt werden. Damit kommt sie in vielen Bestandsgebäuden ohne Tausch der Heizkörper aus."
Frau Ney
aus Würzburg
In unserem 50 Jahre alten Haus hatten wir Probleme mit den Wasserleitungen. Firma H+B Heizung riet mir zum Einbau einer Enthärtungsanlage. Die Ausführung lief ohne Probleme und seit dem Einbau habe ich keinen Wasserschaden mehr gehabt. Ich bin schon jahrzentelang Kunde bei H+B Heizung und das wird auch in Zukunft so bleiben.
















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