Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg auf Erneuerbares Heizen mit einem Investitionszuschuss von bis zu 70 % gefördert. Dieser besteht aus einer Grundförderung von 30 % für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern und Unternehmen offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub- Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen wird ein Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 % für selbstgenutztes Eigentum gewährt. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Insgesamt ist die Zuschussförderung für private Selbstnutzer auf 70 % begrenzt.
Wir haben mit unserer Heizung ein Problem gehabt. Firma H+B Heizung hat bei uns einen neuen Brennwertkessel eingebaut und mich auch bei der Förderung unterstützt. In all den Jahren, die ich die Firma schon kenne, war das Team stets freundlich und pünktlich. Kostenvoranschläge waren immer sehr transparent und genau.
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