Im Heizungsgesetz ist der Einsatz von regenerativen Energien bei der Erstellung von neuen Heizungsanlagen vorgeschrieben. 65 % der Wärme sollen mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Da diese Technologien in der Anschaffung aufwendiger als Öl- oder Gasheizungen sind, bezuschusst der Gesetzgeber den Einbau mit bis zu 70 % der Kosten. Noch funktionierende Heizsysteme dürfen weiter betrieben werden. Wärmepumpen erzeugen Wärme aus Strom und Umgebungswärme. Wie hoch die Treibhausgasemissionen im Betrieb ausfallen, hängt an zwei Größen: der Jahresarbeitszahl Ihrer Anlage und dem Strom, mit dem Sie sie betreiben. Zudem steht ein breites Spektrum an technischen Lösungen, beispielsweise auf Basis von Biomasse und anderen regenerativ erzeugten Energieträgern, zur Verfügung. Von dieser Neuregelung nicht betroffen sind funktionierende Öl- oder Gas-Niedertemperatur- und Brennwert-Wärmeerzeuger. Diese dürfen weiterhin genutzt und repariert und längstens bis zum 31.12. 2044 mit bis zu 100 % fossilen Brennstoffen betrieben werden. Spätestens ab 2045 muss laut GEG jedoch ein Wechsel zu 100 % erneuerbaren Energieträgern, ein gesetzeskonformer Austausch des Kessels oder der Anschluss an ein Wärmenetz erfolgt sein. Bei bad&heizung bekommen Sie eine fundierte, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und letztlich ein zuverlässig arbeitendes Heizsystem.
Prof. Dr. Semmler
aus Würzburg
Wir haben mit unserer Heizung ein Problem gehabt. Firma H+B Heizung hat bei uns einen neuen Brennwertkessel eingebaut und mich auch bei der Förderung unterstützt. In all den Jahren, die ich die Firma schon kenne, war das Team stets freundlich und pünktlich. Kostenvoranschläge waren immer sehr transparent und genau.
















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