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[email protected]Warum eine regelmäßige Heizungswartung?
Hätte ein Auto die gleichen Betriebszeiten wie ein Heizkessel, würde es im Jahr etwa 100.000 Kilometer zurücklegen. Wie das Auto steckt auch die Heizungsanlage eine solche Beanspruchung nicht einfach weg. Verschleißerscheinungen, Defekte oder Fehlfunktionen schleichen sich ein. Unerkannt können die kleinen Mängel großen Schaden verursachen. Daher sollte die Anlage regelmäßig gewartet werden. Dies ist auch Voraussetzung für umfassende Hersteller-Garantieleistung.
Denn eine durchschnittliche Heizung kommt laut VDI pro Jahr auf 2.500 bis 3.500 Betriebsstunden. Je nach Auslegung kommt eine Anlage auf Ein- und Ausschaltzyklen zwischen 5.000 und 10.000 Mal. Wir übernehmen Heizungswartung und Instandhaltung und sorgen langfristig für Betriebssicherheit und sparsamen Verbrauch.
Wir stellen sicher, dass sämtliche turnusgemäß gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
Bei der Verbrennung entstehen Ablagerungen an den Innenwänden des Verbrennungsraums. Bereits 1 mm kann den Energieverbrauch um 5 % erhöhen.
Durch unseren regelmäßigen und fachmännischen Wartungsservice können Sie die Umweltbelastungen auf dem erreichbar niedrigsten Stand halten.
Die regelmäßige Wartung sorgt für eine langfristige Betriebssicherheit und minimiert das Risiko unerwünschter Ausfälle.
Gewartete Anlagenteile verlängern die Lebensdauer wesentlich und tragen damit zur Werterhaltung Ihrer Immobilie bei.
Mit unserer Wartung- und Pflegevereinbarung und unseren Pauschalpreisen haben Sie volle Kostentransparenz und Sicherheit.
Die Anfahrt für eine Wartung im Einzugsgebiet unseres bad&heizung-Betriebs ist bei Abschluss einer Wartungs- und Pflegevereinbarung kostenlos.
Eine Auftragspauschale pro Wartungsauftrag entfällt.
Eine Notdienstpauschale bei Einsätzen außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen entfällt.
So geht Wartung heute
Die Heizungswartung sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden und bei fossilen Brennstoffen folgende Arbeiten umfassen:
- Reinigen der Kessel und Wärmetauscherflächen
- Einstellen der Brennereinrichtung
- Emissionsmessung mit Messgerät
- Überprüfung der steuerungs- und regeltechnischen Einrichtungen
- Überprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Überprüfung der Abgasführung
- Überprüfung der Anlage auf einwandfreie Funktion
- Wasseranalyse (PH-Wert, Leitfähigkeit)
Eine Kündigung unserer Wartungs- und Pflegevereinbarungen ist jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich. Wir führen auch Wartungsarbeiten an Ihrer Heizungsanlage ohne Wartungs und Pflegevereinbarung durch, die Abrechnung erfolgt dann nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu unseren aktuellen Verrechnungssätzen.















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