Es ist grundsätzlich an jedem Ort möglich, ein Haus mit einer Wärmepumpe zu beheizen. Es gilt jedoch zahlreiche Vorschriften einzuhalten, die den Einsatzbereich einschränken. So ist beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe bei Reihenhäusern aufgrund der gesetzlichen Abstands- bzw. Lautstärkeregelung nicht immer umsetzbar. Zwar gelten die Vorschriften hinsichtlich Mindestabstands zum Nachbargrundstück von 2,5 bzw. 3 Metern in bestimmten Bundesländern seit 2022 nicht mehr. Dennoch müssen überall die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte des Lärmschutzes für außenstehende Anlagen eingehalten werden. Die TA Lärm sagt, dass in reinen Wohngebieten ein Grenzwert von 35 Dezibel nicht überschritten werden darf. Das Beispiel zeigt, dass man die Frage nicht pauschal beantworten kann und sie nur der Fachmann klären kann. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
06592 - 96760
06592 - 96760
Notruf:06592 – 96 76 0 (Mo. - Fr.: 07:00 – 22:00 Uhr)
Mo. - Do.: 08:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr