Sie möchten Ihre Heizung sanieren? Profitieren Sie von der staatlichen Heizungsförderung in Höhe von bis zu 70 %! Hier sind einige Schritte, die wir bei der Heizungsmodernisierung für Sie berücksichtigen:
- Bestandsaufnahme: Wir führen die Vorteile des Onlineshoppens mit der Qualitätsarbeit unseres Meisterbetriebs zusammen und vermeiden unnötige Kosten. Bitte füllen Sie dazu das Bestandsaufnahmeformular aus. Dann können wir feststellen, ob es sinnvoll wäre, auf ein anderes Heizsystem umzusteigen.
- Planung: Sobald wir ein genaueres Bild Ihrer Heizung und Immobilie haben, finden wir die Heizung, die zu Ihnen passt und wir beginnen mit der individuellen Beratung.
- Wahl des Heizungssystems: Wenn Sie sich für eine Heizungsmodernisierung entschieden haben, stellt sich die Frage nach dem richtigen Heizsystem. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir die für Sie beste Option heraus. Ganz gleich ob moderne und hochgeförderte Wärmepumpentechnik, Pelletheizung und Solarthermie oder eine klassische Gas- bzw. Ölheizung.
- Beauftragung eines Fachbetriebs: bad&heizungs-Fachbetriebe berücksichtigen Ihre Komfort-Vorstellungen, Umweltansprüche und die Heizgewohnheiten. So erhalten Sie ein energieeffizient, umweltschonend und zuverlässig arbeitendes Heizsystem. Zudem erfahren Sie bei uns alles Wissenswerte zum Thema Förderung.
Die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind folgende Dinge geregelt. Gefördert werden grundsätzlich Wärmepumpen und Heizungsanlagen mit einem Mindestanteil von 65 % Erneuerbarer Energie und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Förderhöhe variiert je nach Heizungssystem. Öl- und Gasheizungen sind generell nicht förderfähig. Hier die wichtigsten Fakten:
Einheitliche Basis-Förderung: Für alle förderbaren Heizsysteme gibt es eine einheitliche Basis-Förderung in Höhe von 30 %.
Fördergelder nur für Eigentümer: Für selbst genutzte Objekte erhält der Eigentümer ggf. einen Geschwindigkeitsbonus von 20 % und einen Einkommensbonus von 30 %. Die attraktiven Boni (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) fallen für vermietet Objekte weg.
Wärmepumpen-Bonus: Wer eine Wasser-Wasser- oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe einbaut, bekommt einen Bonus in Höhe von 5 % der Kosten. Gleiches gilt für alle förderbaren Wärmepumpen, wenn diese mit natürlichen Kältemitteln arbeiten (zum Beispiel Propan R-290).
Emissionsminderungs-Bonus: Wer Fördermittel für eine Biomasseheizung beantragt, erhält einen Bonus in Höhe von 2.500 Euro, wenn diese nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub emittiert.
Geschwindigkeits-Bonus: Tauschen selbstnutzende Wohneigentümer eine Öl-, Kohle-, Gas-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizung aus (Biomasse- und Gaszentralheizung mind. 20 Jahre alt), bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 20 %. Ab 2029 sinkt dieser alle zwei Jahre um 3 %.
Einkommensbonus: Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuerndem Haushalts-Einkommen von maximal 40.000 Euro erhalten einen Bonus in Höhe von 30 %.
Keine Zuschüsse für reine Öl- und Gasheizungen. Allerdings fördert die Regierung den H2-Ready-Kostenanteil von Gasheizungen, die für 100 % Wasserstoff geeignet sind.
35 bis 70 % Förderung: Während selbstnutzende Wohneigentümer bis zu 70 % Heizungsförderung bekommen, liegt die Obergrenze für alle anderen Sanierer bei 35 %. Die maximale Fördergrenze würde unabhängig der Additionsmöglichkeiten auf 70 % gekappt. Darüber hinaus kann ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden.
Anrechenbare Kosten auf 30.000 Euro gesunken: Wer die Heizungsförderung beantragt, kann 30.000 Euro der entstandenen Kosten anrechnen. Von diesen 30.000 Euro wird dann die Fördersumme berechnet. Bei 70 % Fördersatz sind das 21.000 Euro Zuschuss. Das Budget steht einmalig für die erste Wohneinheit zur Verfügung. Zusätzlich gibt es bis zur sechsten Wohneinheit je 15.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit steigt die Summe um jeweils 8.000 Euro.
Vertragspflicht bei Stellung de Förderantrags: Wer die Förderung der Heizung ab 2024 beantragt, benötigt einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung, einen Termin und eine Bestätigung zum Antrag (BzA).
Wechsel von alter auf neue Förderung möglich: Wer bereits eine Heizungsförderung zugesagt bekommen hat, kann vorerst ohne Sperrfrist zur neuen Förderung wechseln. Voraussetzung ist, dass Sanierer nicht vor dem 29. Dezember 2023 mit der Maßnahme begonnen haben.
Förderkredite ergänzen die Zuschüsse: Bekommen Sie die Heizungsförderung 2024, gibt es auch einen günstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Sanierer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro bekommen einen Zinsvorteil.
Anträge über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Anlaufstelle für die Förderung der Heizung ist ab 2024 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie vergibt dann Zuschüsse sowie Ergänzungskredite.
Weitere Zuschüsse für Heizungsoptimierung: BEG-EM-Zuschüsse für Maßnahmen zur Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, der Gebäudetechnik und -hülle gibt es weiterhin über das BAFA.
Weitere Infos bekommen Sie bei uns, Ihrem bad&heizung-Fachbetrieb. Alle wichtigen Infos git es im Originaltext auf der Seite des Bundesministerums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Welche Zuschüsse gibt es für die Heizungssanierung?
Zuschüss und Boni können unter Beachtung der Höchstgrenze bis zum Maximalfördersatz von 70 % addiert werden.
Was wird bei einer Heizungsoptimierung bezuschusst?
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Gefördert werden u. a.:
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Ersatz von Heizungspumpen sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch Hocheffizienzmodelle
- Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- Optimierung von Wärmepumpen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Einbau/Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Der Fördersatz beträgt 15 %, wobei das förderfähige Mindest-Investitionsvolumen 300 Euro (Brutto) beträgt. Ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % ist in Verbindung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich.
120.000 € Ergänzungskredit für die energetische Sanierung
Neben den attraktiven Zuschüssen vergibt der Staat 2024 auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für die energetische Sanierung. Diesen bekommen Sanierer in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie eine BEG-EM-Zuschuss-Zusage haben. Beantragen können Sie den Kredit ab Februar 2024 bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Konkrete Kosten und Zuschüsse
Letztlich gilt es, die Umwelt zu schonen und Heizkosten zu reduzieren und dazu die hohen Fördermittel nutzen. Doch was kostet der Einbau einer effizienten und förderfähigen Heizungsanlage?
Um Ihnen einen raschen Überblick zu ermöglichen, haben wir nachfolgend reelle Preisbeispiele für unterschiedliche Anlagenkombinationen aufgeführt. Berücksichtigt wurden die konkreten staatlichen Zuschüsse.
BEG-Förderung bei energetischer Sanierung
Alternativ zur Heizungsförderung über den Programmteil Einzelmaßnahmen des BEG erhalten Sanierer Fördermittel auch bei einer ganzheitlichen energetischen Sanierung. Über die Programmteile BEG WG und BEG NWG stehen dabei Darlehen mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Um diese zu erhalten, ist das Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe Pflicht. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Tilgungszuschüsse im Einzelnen ausfallen.
Fördermittel für Umfeldmaßnahmen nutzbar
Besonders interessant ist, dass Sanierer die Förderung der Heizung auch für viele Umfeldmaßnahmen nutzen können. Gemeint sind damit Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen. Wer finanzielle Unterstützung für eine Wärmepumpe erhält, kann diese beispielsweise auch für die Herrichtung von Technikräumen oder Aufstellplätzen nutzen. Gleiches gilt für den Austausch von Heizkörpern, das Nachrüsten einer Flächenheizung oder das Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Wer ähnliche Maßnahmen im Zuge der Heizungssanierung umsetzt, bekommt für diese Fördermittel in gleicher Höhe.
Hier ein detaillierter Überblick über förderbare Kosten und Umfeldmaßnahmen.
Noch Fragen?
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder Angeboten? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Melden Sie sich unverbindlich bei uns:
TEL:
02351 67 881 0Mail:
[email protected]
02351 - 67 881 0
02351 - 67 881 0
Notruf:02351-67881-0
Mo.- Do. 07:00 - 17:00 Uhr
Fr. 07:00 - 15:30 Uhr