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Badezimmer mit Dusch-WC, halbfreistehender Badewanne, Waschtisch und Badmöbel in glänzendem Grau.

Badsanierung: Barrierfreies Bad mit finanzieller Unterstützung

Ein barrierefreies Bad steigert nicht nur Komfort und Sicherheit im Alltag, sondern ermöglicht auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden. Doch solche Umbaumaßnahmen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Umso wichtiger ist es, die richtigen Fördermöglichkeiten zu kennen und gezielt zu nutzen. 

KfW-Zuschuss 455-B ab Frühjahr 2026: Förderung für den barrierefreien Badumbau sichern

Bis zu 2.500 € für Ihr Bad

Ab Frühjahr 2026 wird das beliebte KfW-Zuschussprogramm 455-B neu aufgelegt. Damit unterstützt der Staat erneut den barrierefreien Badumbau – mit bis zu 2.500 Euro Zuschuss. Wer sein Badezimmer altersgerecht modernisieren möchte, sollte jetzt planen.

Warum das Badezimmer ein Schlüsselraum für selbstständiges Wohnen ist

Das Badezimmer entscheidet maßgeblich darüber, wie lange Menschen selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Hohe Einstiege in die Dusche, rutschige Böden oder fehlende Haltemöglichkeiten bergen Risiken – besonders im Alter.

Ein barrierefreies Bad sorgt für:

  • mehr Sicherheit im Alltag
  • höheren Komfort
  • Werterhalt der Immobilie
  • Zukunftssicherheit für jede Lebensphase

Präventive Maßnahmen werden deshalb wieder staatlich gefördert.

Was ist das KfW-Zuschussprogramm 455-B?

Der KfW-Zuschuss 455-B ist ein staatlicher Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnraum. Er richtet sich an:

  • Private Eigentümer
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)

Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderhöhe (Stand 2026)

  • 10 % der förderfähigen Investitionskosten
  • maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit

Die Mittel werden voraussichtlich ab Frühjahr 2026 bereitgestellt. Ein genaues Startdatum steht noch nicht fest.

Welche Maßnahmen im Badezimmer werden gefördert?

Für den altersgerechten Badumbau sind zahlreiche Einzelmaßnahmen möglich. Dazu gehören unter anderem:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Montage von Haltegriffen
  • Austausch eines herkömmlichen WCs gegen ein Dusch-WC
  • Verbreiterung von Bewegungsflächen
  • Rutschhemmende Bodenbeläge

Wichtig zu wissen: Die häufig zitierte DIN-Norm für barrierefreie Bäder ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses 455-B.

Entscheidend ist eine fachgerechte Planung der Maßnahmen.

Antragstellung: Darauf müssen Sie achten

Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel schnell ausgeschöpft. Deshalb gilt:

Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.

Planungs- und Beratungsleistungen zählen dabei noch nicht als Maßnahmenbeginn – Sie können also bereits jetzt mit der Vorbereitung starten.

Unser Tipp:

  • Planung frühzeitig beginnen
  • Maßnahmen definieren
  • Unterlagen vorbereiten
  • Direkt zum Programmstart Antrag stellen

Die Bewilligung erfolgt nach Eingangsdatum bei der KfW.

Jetzt planen – Zuschuss optimal nutzen

Auch wenn der Förderstart erst im Frühjahr 2026 erfolgt, lohnt sich die Vorbereitung bereits heute.

Die Badexpertinnen und Badexperten von bad & heizung unterstützen Sie bei:

  • individueller Badplanung
  • Entwicklung barrierefreier Lösungen
  • Auswahl geeigneter Produkte
  • Zusammenstellung aller Antragsunterlagen

So sind Sie bestens vorbereitet, sobald die Antragstellung möglich ist.

Diese Alternativen zum KfW-Zuschuss gibt es jetzt

Folgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, etwa zinsgünstige Kredite der KfW oder Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

1. KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159)

Zwar wurde der Zuschuss eingestellt, doch bietet die KfW weiterhin den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) an – unabhängig von Alter oder Pflegegrad. Der Kredit bietet bis zu 50.000 € je Wohneinheit zu günstigen Konditionen ab ca. 2,18 % effektivem Jahreszins.

Welche Badmaßnahmen werden gefördert?

Der KfW-Kredit deckt alle baulichen Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung im Badezimmer ab, zum Beispiel:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Installation eines Duschklappsitzes
  • Modernisierung von WC, Waschbecken, Bidet oder Badewanne
  • Umbauten zur besseren Bewegungsfreiheit und Erreichbarkeit

Wer kann den Kredit beantragen?

  • Eigentümer:innen von Wohnimmobilien (selbst genutzt oder vermietet)
  • Mieter:innen, mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts

So funktioniert die Finanzierung

  • Kredit bis 50.000 € pro Wohneinheit
  • Auszahlung in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
  • Nach Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit für die Auszahlung (verlängerbar auf max. 36 Monate)
  • Sondertilgungen sind nicht möglich, vorzeitige Gesamtrückzahlung nur mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten werden individuell mit Ihrer Bank vereinbart

So erhalten Sie Ihre Förderung Schritt für Schritt:

  1. Planung und Beratung: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten beraten. Planen Sie die förderfähigen Maßnahmen genau und lassen Sie sich Kostenvoranschläge erstellen. Achten Sie darauf, dass alle geplanten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.
  2. Antragstellung über Ihre Bank: Gehen Sie mit Ihrem Vorhaben zu Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet Ihren Antrag auf den KfW-Kredit 159 an die KfW weiter. Die Bank prüft Ihre Bonität und die Förderfähigkeit des Vorhabens.
  3. Kreditzusage abwarten: Beginnen Sie erst mit der Badsanierung, wenn Sie die Zusage für den KfW-Kredit von Ihrer Bank erhalten haben.
  4. Maßnahmen umsetzen: Führen Sie die geplanten Maßnahmen fachgerecht durch.
  5. Nachweis erbringen: Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie die ordnungsgemäße Durchführung und die entstandenen förderfähigen Kosten durch Rechnungen und ggf. eine Bestätigung des Fachunternehmens nachweisen.
  •     Durch die Einhaltung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass Sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

2. Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung. Diese sollen die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung fördern – etwa durch einen barrierefreien Umbau des Badezimmers. 

Zuschusshöhe und Besonderheiten

  • Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person

  • Bei mehreren Anspruchsberechtigten im gleichen Haushalt sind bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €) möglich

  • In Pflege-Wohngemeinschaften wird der Gesamtbetrag anteilig auf alle anspruchsberechtigten Bewohner verteilt

    Beispiel: Bei 8 pflegebedürftigen Personen in einer WG erhält jede Person 2.090 €

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

Bezuschusst werden Anpassungen, die die Wohnumgebung pflegegerecht gestalten, darunter:

  • Barrierefreie Badsanierung, z. B. bodengleiche Duschen, höhenverstellbare Waschbecken, Haltegriffe

  • Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder Treppenlifte

 

  • Ein- und Umbau von Mobiliar, das an die Pflegebedürfnisse angepasst ist

  • Feste technische Hilfen, z. B. elektrische Aufstehhilfen oder Liftsysteme

Wichtig: Ein zweiter Zuschuss kann beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation nachweislich verändert hat und eine erneute Anpassung erforderlich ist.

Antragsverfahren und Fristen

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

  • Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Wochen, bei zusätzlichem Gutachten max. 5 Wochen.

  • Wird die Frist ohne Mitteilung überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Pflegebedürftige Personen selbst oder deren gesetzliche Vertreter

  • Sowohl Eigentümer als auch Mieter – unabhängig von Einkommen oder Alter

  • Auch bei Umbauten in Pflege-WGs und gemeinschaftlichem Wohnen möglich

3. Regionale und kommunale Förderprogramme

Neben bundesweiten Angeboten wie den KfW-Krediten und den Zuschüssen der Pflegekasse unterstützen viele Bundesländer, Städte und Gemeinden barrierefreie Umbauten durch eigene Förderprogramme. Diese regionalen Fördermittel können eine sinnvolle Ergänzung darstellen – insbesondere, wenn der KfW-Zuschuss (Programm 455-B) nicht mehr verfügbar ist.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Je nach Bundesland oder Kommune können folgende Maßnahmen bezuschusst oder finanziert werden:

  • Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit

  • Einbau bodengleicher Duschen

  • Haltegriffe, rutschhemmende Bodenbeläge

  • Türverbreiterungen, Treppenlifte oder Rampen

  • barrierefreie Zugänge zu Wohnhäusern

  • Umbauten im Rahmen von Pflege-Wohngemeinschaften

Auch kleinere Anpassungen im Innenbereich werden häufig mitfinanziert, z. B. niedrigere Türschwellen, höhenverstellbare Sanitärobjekte oder Lichtkonzepte.

 

Beispiele für Förderprogramme

  • NRW.BANK – Wohnraumförderung (Nordrhein-Westfalen): Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum altersgerechten Wohnen

  • L-Bank Baden-Württemberg – Wohnen mit Zukunft: Förderung für altersgerechten Umbau inkl. Badmodernisierung

  • BayernLabo – Wohnungsmodernisierungsprogramm: zinsgünstige Darlehen auch für Barriereabbau

  • Städtische Programme, z. B. in Stuttgart, Hamburg oder München: oft Zuschüsse für individuelle bauliche Anpassungen

4. Förderungen von Stiftungen oder Sozialverbänden

Neben staatlichen Förderprogrammen unterstützen auch gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Sozialverbände den barrierefreien Umbau von Bädern – insbesondere für Menschen mit Behinderung, Senioren oder Pflegebedürftige mit geringem Einkommen. Die Hilfe erfolgt meist in Form von Einmalzuschüssen, zinslosen Darlehen oder Sachleistungen.

Beispiele für unterstützende Organisationen:  Stiftung Deutsche Behindertenhilfe – Stiftung Bethel, Caritas-Stiftung DeutschlandDiakonie

 Hinweis zur Antragstellung

  • In der Regel müssen finanzielle Bedürftigkeit und keine oder nur teilweise staatliche Förderung nachgewiesen werden.

  • Die Unterstützung erfolgt meist nachrangig, wenn andere Mittel (Pflegekasse, KfW etc.) nicht ausreichen.

  • Beratungsstellen vor Ort (z. B. Sozialdienste, Pflegestützpunkte, Wohnberatungsstellen) helfen bei der Antragstellung und der Suche nach passenden Stiftungen.

Wie lassen sich Förderungen kombinieren?

Die Kombination von Fördermitteln für barrierefreie Umbauten – insbesondere bei Badsanierungen – ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier eine Übersicht, wie sich Förderungen sinnvoll kombinieren lassen, welche Regeln gelten und worauf geachtet werden muss:

Sie können mehrere Förderungen miteinander kombinieren, zum Beispiel:

  • Pflegekassenzuschuss + KfW-Kredit

    Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann der Zuschuss der Pflegekasse mit dem KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) kombiniert werden. Dabei gilt:

    • Pflegekassenzuschüsse (bis zu 4.000 € pro Person) werden vorrangig berücksichtigt.

    • Der KfW-Kredit kann die zusätzlichen Umbaukosten decken, die über den Zuschuss hinausgehen.

    • Wichtig: Eine Doppelförderung desselben Kostenanteils ist nicht erlaubt.

    Beispiel: Die barrierefreie Badsanierung kostet 12.000 €. Die Pflegekasse übernimmt 4.000 €, die restlichen 8.000 € können über den KfW-Kredit finanziert werden.

  • Regionale Programme + Pflegekassen-Zuschuss

    Auch regionale oder kommunale Zuschüsse lassen sich mit den Leistungen der Pflegekasse kombinieren, sofern sie sich nicht auf denselben Kostenanteil beziehen.

    Tipp: Viele Städte fördern zusätzlich den Abbau von Barrieren, z. B. mit Zuschüssen für den Einbau bodengleicher Duschen. Eine Kombination mit dem Pflegezuschuss ist häufig möglich – es lohnt sich, bei Stadt oder Gemeinde nachzufragen.

     

Steuervorteile zusätzlich nutzen

Unabhängig von Zuschüssen und Krediten lassen sich Handwerkerleistungen steuerlich absetzen:

  • 20 % der Arbeitskosten, bis zu 1.200 € pro Jahr

  • Gilt auch zusätzlich zu anderen Förderungen

  • Voraussetzung: Keine Kostenerstattung durch Förderprogramme für diesen Anteil

Achtung: Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar – nur der Arbeitslohn.

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