
2. Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung. Diese sollen die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung fördern – etwa durch einen barrierefreien Umbau des Badezimmers.
Zuschusshöhe und Besonderheiten
Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person
Bei mehreren Anspruchsberechtigten im gleichen Haushalt sind bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €) möglich
In Pflege-Wohngemeinschaften wird der Gesamtbetrag anteilig auf alle anspruchsberechtigten Bewohner verteilt
Beispiel: Bei 8 pflegebedürftigen Personen in einer WG erhält jede Person 2.090 €
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Bezuschusst werden Anpassungen, die die Wohnumgebung pflegegerecht gestalten, darunter:
Barrierefreie Badsanierung, z. B. bodengleiche Duschen, höhenverstellbare Waschbecken, Haltegriffe
Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder Treppenlifte
Ein- und Umbau von Mobiliar, das an die Pflegebedürfnisse angepasst ist
Feste technische Hilfen, z. B. elektrische Aufstehhilfen oder Liftsysteme
Wichtig: Ein zweiter Zuschuss kann beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation nachweislich verändert hat und eine erneute Anpassung erforderlich ist.
Antragsverfahren und Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Wochen, bei zusätzlichem Gutachten max. 5 Wochen.
Wird die Frist ohne Mitteilung überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Pflegebedürftige Personen selbst oder deren gesetzliche Vertreter
Sowohl Eigentümer als auch Mieter – unabhängig von Einkommen oder Alter
Auch bei Umbauten in Pflege-WGs und gemeinschaftlichem Wohnen möglich
3. Regionale und kommunale Förderprogramme
Neben bundesweiten Angeboten wie den KfW-Krediten und den Zuschüssen der Pflegekasse unterstützen viele Bundesländer, Städte und Gemeinden barrierefreie Umbauten durch eigene Förderprogramme. Diese regionalen Fördermittel können eine sinnvolle Ergänzung darstellen – insbesondere, wenn der KfW-Zuschuss (Programm 455-B) nicht mehr verfügbar ist.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Je nach Bundesland oder Kommune können folgende Maßnahmen bezuschusst oder finanziert werden:
Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit
Einbau bodengleicher Duschen
Haltegriffe, rutschhemmende Bodenbeläge
Türverbreiterungen, Treppenlifte oder Rampen
barrierefreie Zugänge zu Wohnhäusern
- Umbauten im Rahmen von Pflege-Wohngemeinschaften
Auch kleinere Anpassungen im Innenbereich werden häufig mitfinanziert, z. B. niedrigere Türschwellen, höhenverstellbare Sanitärobjekte oder Lichtkonzepte.
Beispiele für Förderprogramme
NRW.BANK – Wohnraumförderung (Nordrhein-Westfalen): Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum altersgerechten Wohnen
L-Bank Baden-Württemberg – Wohnen mit Zukunft: Förderung für altersgerechten Umbau inkl. Badmodernisierung
BayernLabo – Wohnungsmodernisierungsprogramm: zinsgünstige Darlehen auch für Barriereabbau
Städtische Programme, z. B. in Stuttgart, Hamburg oder München: oft Zuschüsse für individuelle bauliche Anpassungen
4. Förderungen von Stiftungen oder Sozialverbänden
Neben staatlichen Förderprogrammen unterstützen auch gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Sozialverbände den barrierefreien Umbau von Bädern – insbesondere für Menschen mit Behinderung, Senioren oder Pflegebedürftige mit geringem Einkommen. Die Hilfe erfolgt meist in Form von Einmalzuschüssen, zinslosen Darlehen oder Sachleistungen.
Beispiele für unterstützende Organisationen: Stiftung Deutsche Behindertenhilfe – Stiftung Bethel, Caritas-Stiftung Deutschland, Diakonie
Hinweis zur Antragstellung
In der Regel müssen finanzielle Bedürftigkeit und keine oder nur teilweise staatliche Förderung nachgewiesen werden.
Die Unterstützung erfolgt meist nachrangig, wenn andere Mittel (Pflegekasse, KfW etc.) nicht ausreichen.
Beratungsstellen vor Ort (z. B. Sozialdienste, Pflegestützpunkte, Wohnberatungsstellen) helfen bei der Antragstellung und der Suche nach passenden Stiftungen.
Wie lassen sich Förderungen kombinieren?
Die Kombination von Fördermitteln für barrierefreie Umbauten – insbesondere bei Badsanierungen – ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier eine Übersicht, wie sich Förderungen sinnvoll kombinieren lassen, welche Regeln gelten und worauf geachtet werden muss:
Sie können mehrere Förderungen miteinander kombinieren, zum Beispiel:
Pflegekassenzuschuss + KfW-Kredit
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann der Zuschuss der Pflegekasse mit dem KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) kombiniert werden. Dabei gilt:
Pflegekassenzuschüsse (bis zu 4.000 € pro Person) werden vorrangig berücksichtigt.
Der KfW-Kredit kann die zusätzlichen Umbaukosten decken, die über den Zuschuss hinausgehen.
Wichtig: Eine Doppelförderung desselben Kostenanteils ist nicht erlaubt.
Beispiel: Die barrierefreie Badsanierung kostet 12.000 €. Die Pflegekasse übernimmt 4.000 €, die restlichen 8.000 € können über den KfW-Kredit finanziert werden.
Regionale Programme + Pflegekassen-Zuschuss
Auch regionale oder kommunale Zuschüsse lassen sich mit den Leistungen der Pflegekasse kombinieren, sofern sie sich nicht auf denselben Kostenanteil beziehen.
Tipp: Viele Städte fördern zusätzlich den Abbau von Barrieren, z. B. mit Zuschüssen für den Einbau bodengleicher Duschen. Eine Kombination mit dem Pflegezuschuss ist häufig möglich – es lohnt sich, bei Stadt oder Gemeinde nachzufragen.
Steuervorteile zusätzlich nutzen
Unabhängig von Zuschüssen und Krediten lassen sich Handwerkerleistungen steuerlich absetzen:
20 % der Arbeitskosten, bis zu 1.200 € pro Jahr
Gilt auch zusätzlich zu anderen Förderungen
Voraussetzung: Keine Kostenerstattung durch Förderprogramme für diesen Anteil
Achtung: Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar – nur der Arbeitslohn.













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