Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg auf Erneuerbares Heizen mit einem Investitionszuschuss von bis zu 70 % gefördert. Dieser besteht aus einer Grundförderung von 30 % für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern und Unternehmen offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub- Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen wird ein Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 % für selbstgenutztes Eigentum gewährt. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Insgesamt ist die Zuschussförderung für private Selbstnutzer auf 70 % begrenzt.
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