Komplexe Badsanierung mit mehreren Gewerken mit Management über Sanitherm. Sehr gute Auswahl der beteiligten Handwerker und sehr gute Abstimmung. Klare und frühe Kommunikation des Fortschritts oder Herausforderungen. Qualität TOP!
Um die Treibhausgas-Emissionen nachhaltig zu verringern, müssen unsere Häuser energieeffizienter werden und erneuerbare Energien nutzen. Anreize für deren Austausch oder Optimierung schafft der Staat mit einer attraktiven Förderung der Heizung. Mit Blick auf die sinkenden Fördersätze bis 2030 sollten Sie Projekt zeitnah umsetzen.

¹ Maßgebliche Absenkung ab dem 01.02.2027 um 750 Euro. Ende 2030 liegen die förderfähigen Kosten bei 22.000 Euro.
² Dieser Zuschuss wird auf Basis der maximal förderfähigen Kosten berechnet. So können Eigentümer eines Einfamilienhauses beispielsweise in der niedrigsten Einkommensklasse mit einem Zuschuss von 22.400 Euro rechnen.
³ Voraussetzung: Haushaltseinkommen.
⁴ Zur steuerlichen Berücksichtigung des zu versteuernden Einkommens ist die Plausibilität der Ansprüche nachzuweisen.
⁵ Voraussetzung: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt. Nachweis durch Melderegistereintrag.
Die Bundesregierung hat das bestehende Gebäudeenergiegesetz grundlegend überarbeitet. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll zum 1.11.2026 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang wurde auch die KfW-Heizungsförderung neu geordnet. Die Änderungen gelten seit dem 21.7.2026.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Förderbausteine im Überblick:
So einfach geht's:
Ab dem 1. Februar 2027 werden der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte und die förderfähigen Höchstkosten um 750 € halbjährlich reduziert. Für Ihr Vorhaben bedeutet das:
| Antragszeitraum | Klimabonus | Höchstgrenze (1.WE) | Zuschuss (70 %) | Veränderung geg. 7/2026 |
| 21.7. 2026 – 31.01.2027 | 16 % | 28.500 € | 19.600 € | -- |
| 1.02.2027 – 31.07. 2027 | 12 % | 27.250 € | 15.533 € | - 4.068 € |
| 1.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € | 14.045 € | - 5.555 € |
| 1.02.2028 - 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € | 12.618 € | - 6.983 € |
| ab 1.08.2028 | 0 % | 25.000 € | 11.250 € | - 8.350 € |
Die Bundesregierung hat das bestehende Gebäudeenergiegesetz grundlegend überarbeitet. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll zum 1.11.2026 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang wurde auch die KfW-Heizungsförderung neu geordnet. Die Änderungen gelten seit dem 21.7.2026. Öl- und Gasheizungen sind generell nicht förderfähig. Hier die wichtigsten Fakten:
Grundförderung: Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig, fossile Heizungen weiterhin nicht.
Einkommensbonus – neue dreistufige Staffelung mit Familienzuschlag: Der bisher einstufige Einkommensbonus wird in drei Stufen gestaffelt.
40 % bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert (Familienzuschlag, Nachweis durch Meldebescheinigung).
Geschwindigkeits-Bonus: Tauschen selbstnutzende Wohneigentümer eine Öl-, Kohle-, Gas-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizung aus (Biomasse- und Gaszentralheizung mind. 20 Jahre alt), bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 16 % (bisher 20 %). Absenkung um jeweils 4 Prozentpunkte erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres. Ab 01.08.2028 entfällt der Bonus vollständig.
Keine Zuschüsse für reine Öl- und Gasheizungen.
Entfallende Boni und Zuschläge: Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (bisher 5 %) entfällt; im Gegenzug wird der Einsatz eines natürlichen Kältemittels (GWP-Wert bis 150) obligatorisch. Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (bisher pauschal 2.500 €) entfällt; stattdessen wird ein ambitionierter Feinstaubmindeststandard festgelegt.
Anrechenbare Kosten auf 28.000 Euro gesunken: Wer die Heizungsförderung beantragt, kann 28.000 Euro (vorher 30.000 €) der entstandenen Kosten anrechnen. Von diesen 28.000 Euro wird dann die Fördersumme berechnet. Bei 70 % Fördersatz sind das 19.600 Euro Zuschuss. Das Budget steht einmalig für die erste Wohneinheit zur Verfügung. Zusätzlich gibt es bis zur sechsten Wohneinheit je 15.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit steigt die Summe um jeweils 8.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag für die erste WE sinkt erstmals zum 1.2.2027 und danach halbjährlich (zum 1.2. und 1.8.) um jeweils 750 Euro.
Förderkredite ergänzen die Zuschüsse: Bekommen Sie die Heizungsförderung 2026, gibt es auch einen günstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Sanierer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro bekommen einen Zinsvorteil.
Anträge über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Anlaufstelle für die Förderung der Heizung ist ab 2024 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie vergibt dann Zuschüsse sowie Ergänzungskredite.
Weitere Zuschüsse für Heizungsoptimierung: BEG-EM-Zuschüsse für Maßnahmen zur Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, der Gebäudetechnik und -hülle gibt es weiterhin über das BAFA.
Weitere Infos bekommen Sie bei uns, Ihrem bad&heizung-Fachbetrieb. Alle wichtigen Infos git es im Originaltext auf der Seite des Bundesministerums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Sie benötigen eine neue Heizung? Oder Sie möchten den bad&heizung-Heizungscheck durchführen lassen? Service wird bei uns groß geschrieben. Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung oder vereinbaren Sie doch gleich einen Beratungstermin!
Zuschüss und Boni können unter Beachtung der Höchstgrenze bis zum Maximalfördersatz von 70 % addiert werden.
80 % für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € mit Kind)
Tabelle seitlich scrollen, um alle Angaben zu sehen.
| Maßnahme | Zuschuss | Klimageschwindigkeitsbonus (2) | Einkommensbonus bis 50.000 €/a Haushaltseinkommen | Bonus mit Familienzuschlag (3) | Max. Fördersatz | Höchstgrenze |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30% | 16% (4) bis 01.08.2028 | gestaffelt: 40% (bis 30.000 €), 30% (bis 40.000 €), 10% (bis 50.000 €) + Familienzuschlag 10.000 € | gestaffelt: bis 30.000 €: 40% bis 40.000 €: 40% bis 50.000 €: 30% bis 60.000 €: 10% ab 60.001 €: kein Bonus + Familienzuschlag 10.000 € | 70% bzw. (80% 5 in Ausnahmefällen) | 28.000 € (6) + 15.000 € / Wohneinheit (2. - 6. WE) + 8.000 € (ab 7. WE) |
| Biomasseheizung (1) | 30% | |||||
| Wasserstofffähige Heizung (Mehrkosten Investition für H2) | 30% | |||||
| Brennstoffzellenheizung | 30% | |||||
| Solarthermische Anlagen | 30% | |||||
| Anschluss an Gebäudenetz oder Wärmenetz bzw. Errichtung - Umbau -Erweiterung Gebäudenetz | 30% | |||||
| Hybrid-Wärmepumpen (fossiler Anteil nicht förderfähig) | 30% | −− | ||||
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung (Bonus bei Sanierungsfahrplan) (7) | 15% (+ 5%) | −− | −− | −− | −− | 20% |
(1) Bei Biomasseheizung wird der Klimabonus nur in Kombination mit Solarthermie (WW und/oder Heizung oder OV + Heizstab (nur WW) oder Wärmepumpe (WW und/oder Heizung) 100 % WW-Deckung nach Standardwerten der DIN V 15899.
(2) nur bei funktionsfähigen Heizungen >= 20 Jahre, nach Sanierung keine fossilen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah
(3) Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert (Familienzuschlag, Nachweis durch Meldebescheinigung).
(4) Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer, die ihre alte, funktionstüchtige fossile Heizung frühzeitig austauschen. Halbjährliche Absenkung ab 01.02.2027 um 4 %. Bei Antragstellung ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
(5) Eigentümer eines Einfamilienhauses in der niedrigsten Einkommensklasse erhalten maximal einen Zuschuss i.H.v. 22.400 € (80% von 28.000 €)
(6) Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährl. zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €.
(7 ) iSFP-Bonus (5 %) wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den darüber hinausgehenden Betrag gewährt – kommt damit voraussichtlich erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme zum Tragen.
Die Grundförderung beträgt für alle förderfähigen Heizsysteme weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit der KfW-Reform zum 21. Juli 2026 kommt je nach Haushaltseinkommen ein gestaffelter Einkommensbonus hinzu: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Zusätzlich erhalten selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten, funktionstüchtigen fossilen Heizung einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig. In Summe sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit Kind sogar bis zu 80 Prozent.
Nein, der Einbau einer neuen reinen Ölheizung oder Gasheizung wird generell nicht gefördert. Förderfähig ist jedoch der Austausch einer bestehenden Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Heizung, etwa eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine Solarthermieanlage. Wird beim Austausch eine mindestens funktionstüchtige und in der Regel mindestens 20 Jahre alte fossile Heizung ersetzt, kann zusätzlich zur Grundförderung der Klima-Geschwindigkeitsbonus gewährt werden. Voraussetzung ist, dass nach der Sanierung keine fossile Heizung mehr im Gebäude oder gebäudenah betrieben wird.
Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes, minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung maßgebliche zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert (Familienzuschlag). Der Nachweis erfolgt über eine Meldebescheinigung. Durch diese rechnerische Reduzierung lässt sich häufig eine höhere Stufe des Einkommensbonus erreichen: Ein Haushalt mit einem tatsächlichen Einkommen von bis zu 60.000 Euro kann dadurch noch einen Einkommensbonus von 10 Prozent erhalten, obwohl die reguläre Grenze für diese Stufe bei 50.000 Euro liegt. In Kombination mit Grundförderung und Klima-Geschwindigkeitsbonus sind für Familien so Gesamtfördersätze von bis zu 80 Prozent möglich, sofern das reduzierte Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Holz und Pellets), Solarthermieanlagen, Hybridheizungen, Brennstoffzellenheizungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Voraussetzung ist jeweils, dass die Anlage die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt. Bei Wärmepumpen ist seit der Reform zum 21. Juli 2026 der Einsatz eines natürlichen Kältemittels mit einem GWP-Wert bis 150 verpflichtend, im Gegenzug entfällt der bisherige separate Effizienzbonus von 5 Prozent. Bei Biomasseheizungen gilt künftig ein ambitionierter Feinstaubmindeststandard, während der frühere pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro entfällt. Reine Öl- und Gasheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude, darunter Selbstnutzer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieterinnen und Mieter sowie Personen mit reinem Pacht- oder Dauerwohnrecht sind nicht antragsberechtigt. Wichtig für die Höhe der Förderung: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sowie der einkommensabhängige Bonus gelten ausschließlich für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent, jedoch keine der beiden genannten Bonuszahlungen.
Die Förderung muss zwingend vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Vor der Antragstellung benötigen Sie einen Vertrag mit Fördervorbehalt, das heißt einer auflösenden Bedingung, falls die Förderung nicht bewilligt wird, sowie eine Bestätigung zum Antrag durch einen zugelassenen Fachbetrieb oder einen Energieeffizienz-Experten. Erst nach Einreichung dieser Unterlagen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) darf mit der Umsetzung begonnen werden. Der detaillierte Ablauf ist unter Ihr Weg zur neuen Heizung beschrieben.
Bei einem Einfamilienhaus werden für die erste Wohneinheit aktuell, Stand 21. Juli 2026, Kosten von bis zu 28.000 Euro als förderfähig anerkannt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit erhöht sich dieser Betrag um jeweils 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit um jeweils 8.000 Euro. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um 750 Euro, bis er ab dem 1. August 2030 bei 22.000 Euro liegt. Die tatsächliche Zuschusshöhe ergibt sich aus den förderfähigen Kosten multipliziert mit Ihrem individuellen Fördersatz. Bei einem Fördersatz von 70 Prozent und aktuell 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht das beispielsweise 19.600 Euro Zuschuss. Konkrete Beispielrechnungen finden Sie unter Kostenbeispiele.
Nicht zwingend. Die für den Förderantrag erforderliche fachliche Bestätigung, die sogenannte Bestätigung zum Antrag, kann entweder von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder von einem qualifizierten Heizungsfachbetrieb ausgestellt werden. Für die meisten privaten Heizungstausch-Vorhaben reicht die Bestätigung durch den ausführenden Fachbetrieb aus, sodass keine zusätzliche Beauftragung eines Energieberaters notwendig ist.
Ja. Zusätzlich zum Investitionszuschuss vergibt der Staat einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für die energetische Sanierung. Voraussetzung ist eine vorliegende BEG-EM-Zuschusszusage. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten zusätzlich einen Zinsvorteil gegenüber dem marktüblichen Zinssatz. Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl, in der Regel Ihre Hausbank, beantragt.
Ja. Über das Förderprogramm BEG-EM sind unter anderem folgende Optimierungsmaßnahmen förderfähig: der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve, der Ersatz von Heizungs- und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch Hocheffizienzmodelle, die Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern sowie die Optimierung bestehender Wärmepumpen. Der reguläre Fördersatz für Optimierungsmaßnahmen beträgt 15 Prozent bei einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto. In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent möglich. Dieser iSFP-Bonus greift jedoch erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und wird auch dann nur auf den darüber hinausgehenden Betrag gewährt.
Ein qualifizierter Heizungsfachbetrieb kann die bestehende Heizungsanlage vor Ort prüfen, eine passende und förderfähige Heizlösung planen, die konkret förderfähigen Kosten für Ihr Vorhaben ermitteln und in vielen Fällen auch selbst die erforderliche Bestätigung zum Antrag ausstellen. Damit übernimmt der Fachbetrieb einen Großteil des bürokratischen Aufwands rund um den Förderantrag. Gerne unterstützen wir Sie dabei, vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Gefördert werden u. a.:
Der Fördersatz beträgt 15 %, wobei dasförderfähige Mindest-Investitionsvolumen 300 Euro (Brutto) beträgt. Ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % ist in Verbindung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich. Er wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den darüber hinausgehenden Betrag gewährt – kommt damit voraussichtlich erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme zum Tragen.
Neben den attraktiven Zuschüssen vergibt der Staat auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für die energetische Sanierung. Diesen bekommen Sanierer in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie eine BEG-EM-Zuschuss-Zusage haben. Beantragen können Sie den Kredit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Letztlich gilt es, die Umwelt zu schonen und Heizkosten zu reduzieren und dazu die hohen Fördermittel nutzen. Doch was kostet der Einbau einer effizienten und förderfähigen Heizungsanlage?
Um Ihnen einen raschen Überblick zu ermöglichen, haben wir nachfolgend reelle Preisbeispiele für unterschiedliche Anlagenkombinationen aufgeführt. Berücksichtigt wurden die konkreten staatlichen Zuschüsse.
Alternativ zur Heizungsförderung über den Programmteil Einzelmaßnahmen des BEG erhalten Sanierer Fördermittel auch bei einer ganzheitlichen energetischen Sanierung. Über die Programmteile BEG WG und BEG NWG stehen dabei Darlehen mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Um diese zu erhalten, ist das Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe Pflicht. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Tilgungszuschüsse im Einzelnen ausfallen.
Besonders interessant ist, dass Sanierer die Förderung der Heizung auch für viele Umfeldmaßnahmen nutzen können. Gemeint sind damit Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen. Wer finanzielle Unterstützung für eine Wärmepumpe erhält, kann diese beispielsweise auch für die Herrichtung von Technikräumen oder Aufstellplätzen nutzen. Gleiches gilt für den Austausch von Heizkörpern, das Nachrüsten einer Flächenheizung oder das Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Wer ähnliche Maßnahmen im Zuge der Heizungssanierung umsetzt, bekommt für diese Fördermittel in gleicher Höhe.
Hier ein detaillierter Überblick über förderbare Kosten und Umfeldmaßnahmen.
Komplexe Badsanierung mit mehreren Gewerken mit Management über Sanitherm. Sehr gute Auswahl der beteiligten Handwerker und sehr gute Abstimmung. Klare und frühe Kommunikation des Fortschritts oder Herausforderungen. Qualität TOP!
Heute eine sehr kompetente Heizungswartung mit anschließender Beratung durch Herrn Siebert, Fa. Sanitherm, erhalten !
Herr Siebert nahm sich auch die Zeit, aufkommende Fragen sachkundig und freundlich zu klären !
Sehr empfehlenswerter Service !
Sanitherm hat bei uns die komplette Sanierung der Hauptstränge übernommen und wir sind mehr als begeistert. Der Bauzeitplan wurde nicht nur eingehalten, sondern sogar unterboten – und das bei einer Qualität, die einfach top ist. Alles wurde perfekt abgedichtet, extrem sauber gearbeitet und man merkt sofort, dass hier echte Profis am Werk sind. (…)
Wer eine Firma sucht, die Zuverlässigkeit, Sauberkeit und höchste Qualität vereint, ist bei Sanitherm goldrichtig. Uneingeschränkte Empfehlung!
Super Abwicklung bei unserem Wasserschaden!
Vom ersten Telefonkontakt bis zur Leckortung und Instandsetzung lief alles reibungslos. Die Monteure waren alle sehr freundlich, pünktlich und haben äußerst sauber gearbeitet. Man fühlt sich gut betreut – absolut empfehlenswert!
Wir haben eine Rückstauklappe, Bad und Heizkörper im Keller installieren lassen. Die Arbeiten wurden sehr sorgfältig und zügig durchgeführt. Der Kontakt mit dem Inhaber und allen Mitarbeitern war sehr immer sehr freundlich. Was mir besonders positiv aufgefallen ist: Auch nach Beendigung der Arbeiten war das Team immer sehr gut erreichbar und hilfreich.
Absolut zufrieden!
Super Beratung, schneller Termin, 2 Techniker zum Einbau, die hervorragende und saubere Arbeit geleistet haben!
Wir bedanken uns herzlichst, daß wir zur kalten Jahreszeit nicht frieren mussten!
Wir haben eine komplett neue Gasheizungsanlage und Warmwasserspeicher von der Firma Sanitherm installiert bekommen.
Die Monteure waren pünktlich, sehr sauber, ausgespochen freundlich und die komplette Anlage war an einem Tag montiert.
Wir hatten am selben Abend wieder warmes Wasser und die Heizung lief. Am Folgetag wurden nur noch Restarbeiten erledigt. Die Bedienung der Anlage wurde ausführlich und geduldig erklärt.
Wir sind mit dem Preis-Leistungsverhältnis und auch mit der Beratung ausgesprochen zufrieden! Vielen Dank für die gute Arbeit!
Ich bin sehr zufrieden mit der Firma Sanitherm. In meiner Dusche mussten die Kalt- und Warmwasserzähler ausgetauscht werden und die von einer anderen Firma beauftragten Mitarbeiter waren dazu nicht in der Lage. Sie haben mir teure Umbauarbeiten in Aussicht gestellt, ohne die der Austausch nicht funktionieren würde.
Ein Mitarbeiter der Firma Sanitherm hat das Problem in einer Stunde - ohne bauliche Veränderungen - gelöst.
Wir sind mit der professionellen Arbeit im Bereich Organisation, Bearbeitung und Rechnungsstellung rundum zufrieden. Die Abläufe waren klar strukturiert, Termine wurden zuverlässig eingehalten und die Kommunikation war stets transparent und freundlich. Besonders positiv hervorzuheben ist die schnelle und sorgfältige Bearbeitung unserer Anliegen – selbst bei kurzfristigen Anforderungen wurde stets lösungsorientiert und effizient gearbeitet.
Auch die Rechnungsstellung verlief reibungslos, nachvollziehbar und termingerecht.
Wir bedanken uns für die hervorragende Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere gemeinsame Projekte!
Wir haben gerade eine Wärmepumpe und eine Photovoltaik Anlage in einer gewerblich genutzten Immobilie mit der Fa. Sanitherm geplant und durchgeführt. Wir waren rundum zufrieden. Sehr gute Vorbereitung mit detailliertem Plan zur Umsetzung. Zuverlässige Umsetzung von freundlichen Mitarbeitern. Wir würden die Firma Sanitherm jederzeit wieder beauftragen und können sie uneingeschränkt empfehlen.
Von meiner Idee und der Planung mit Herrn Schecht bis zur Montage durch vier kompetente und sehr freundliche Mitarbeiter hat alles zu 100% geklappt. Mein Traum von einer Daikin Splitklimaanlage zum Kühlen und Heizen ist jetzt Realität.
Eine neue Idee reift gerade - ich werde sie bestimmt im neuen Jahr mit Euch umsetzen.Ich kann Euch zu 100% weiterempfehlen
02203 - 9352410
02203 - 9352410
Notruf:02203 – 9352410 (24h erreichbar)
Mo. - Do.: 08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 - 15:00 Uhr
Ausstellung:
Nach Terminabsprache