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verschiedene Gasflaschen in einem Käfig

Welche Kältemittel werden verboten für Wärmepumpe und Co.?

Ab Januar 2025 bzw. 2026 gelten neue Regeln für Instandsetzung und Wartung von einigen Kälteanlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen.

Frank Schecht leitet die Kälte- und Klimatechnik der Sanitherm Peter Schumacher GmbH. Er kennt sich aus mit den verschiedenen Költemitteln und Regelungen, berät mit Fachverstand und Rücksicht auf Effizienz und Nachhaltigkeit.

Ab Januar gelten neue Regeln für Instandsetzung und Wartung von bestimmten Kälteanlagen. Ab Januar 2026 betrifft das auch einige Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Kältemittel, deren Treibhauspotential, das so genannte „Global Warming Potential“ (GWP), wenigstens 2500-mal so hoch ist wie das von CO2 dürfen ab den entsprechenden Jahren nicht mehr zur Wartung und Instandsetzung der betroffenen Geräte verwendet werden, außer im aufbereiteten oder recycelten Zustand.

„Kältemittel mit so einem hohen GWP sollten zum Schutz von Umwelt und Klima gar nicht erst in die Atmosphäre gelangen“, sagt Frank Schecht, Kälte- und Klimaexperte der Sanitherm. Der gelernte Kältebauer rät dazu, Wartungen unbedingt durchführen zu lassen und die Anlagen einer Dichtheits- und Betriebszustandsprüfung unterziehen zu lassen. Je nach Kältemittel in Verbindung mit der Füllmenge ist eine Dichtheitsprüfung in der Wartung ohnehin enthalten.

Was ist, wenn das entsprechende Kältemittel verboten ist und es aber nachgefüllt werden müsste?

„Dann können wir reagieren, bevor sich eine Störung zeigt. Üblicherweise erhalten wir die Anlage, indem wir einen passenden Ersatz finden, der umweltfreundlicher ist, ein so genanntes ‚Drop In’ – ein Übergangskältemittel, bis die Industrie ein neues gefunden hat. Das kann auch mehrere Jahre überbrücken.“

Frank Schecht tauscht das alte Kältemittel gegen das umweltfreundlichere, zugelassene ein. „Damit sorgen wir dafür, dass die Anlage ihrer geforderten Leistung entsprechend weiterarbeiten kann; die Abweichungen sind in der Regel minimal.“

Hier können Sie checken, ob Ihre Anlage von der Regelungen betroffen ist. Melden Sie sich ggf. gern bei unserem Experten!

*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifelsfall können Sie auch die Verordnung selbst konsultieren.*

Folgende Kältemittel (mit einem GWP von mindestens 2500) dürfen ab Januar 2025 bei Kälteanlagen und ab Januar 2026 bei Klimaanlagen und Wärmepumpen nicht mehr zur Wartung und Instandsetzung verwendet werden:

(Ausnahmen gelten für recycelte und wiederaufbereitete Kältemittel.)
HFKW und HFCKW HFKW-23 HFKW-Gemische R-404A
  HFKW-125   R-407B
  HFKW-143a   R-417B
  HFKW-227ea   R-419A
  HFKW-236fa   R-421A
FKW FKW-14   R-421B
  FKW-116   R-422A
  FKW-c-216   R-422B
  FKW-218   R-422C
  FKW-c-318   R-422D
  FKW-3-1-10   R-422E
  FKW-4-1-12   R-428A
  FKW-4-1-14   R-434A
  FKW-5-1-14   R-461A
  FKW-9-1-18   R-507A
      R-508A
      R-508B
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