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Hohe staatliche Förderung

Bis zu 70 % Zuschuss vom Staat

Um die Treibhausgas-Emissionen nachhaltig zu verringern, müssen unsere Häuser energieeffizienter werden und erneuerbare Energien nutzen. Anreize für deren Austausch oder Optimierung schafft der Staat mit einer attraktiven Förderung der Heizung. Diese gibt es für den Einsatz erneuerbare Energien in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen.

So einfach geht’s:
1. Beratungstermin bei uns vereinbaren
2. Mit unserer Unterstützung passende Heizungslösung wählen
3. Förderantrag mit Angebot bis Ende März 2025 stellen!

Fördergeldkollaps angekündigt
Letzte Chance auf 21.000 Euro vom Staat nutzen!

Mit der Regierungsneubildung wird laut CDU-Kanzlerkandidat Merz die Heizungsförderung drastisch gekürzt. Laut aktuellen Plänen soll beispielsweise das Fördergeld für eine umweltfreundliche Wärmepumpe um mehr als 50% (von max. 21.000 auf ca. 10.000 Euro) gesenkt werden.

Ihre Vorteile, wenn Sie jetzt reagieren:

  • Bis zu 70 % Förderung noch bis ca. Ende März – sichern Sie sich den jetzt noch hohen Zuschuss!

  • Planungssicherheit – jetzt Angebot holen und  Förderantrag stellen.

  • Zukunftssicher und energiesparend – senken Sie langfristig Ihre Heizkosten.

Warum jetzt handeln?
Wer sich jetzt entscheidet, profitiert von den aktuellen hohen Zuschüssen und sichert sich die finanzielle Unterstützung der derzeitigen Förderung! Dazu muss vorab ein reales Angebot erstellt werden, das bis zum voraussichtlichen Regierungswechsel Ende März 2025 mit dem Förderantrag eingereicht werden muss.
 

Die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind folgende Dinge geregelt. Gefördert werden grundsätzlich Wärmepumpen und Heizungsanlagen mit einem Mindestanteil von 65 % Erneuerbarer Energie und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Förderhöhe variiert je nach Heizungssystem. Öl- und Gasheizungen sind generell nicht förderfähig. Hier die wichtigsten Fakten:

 Einheitliche Basis-Förderung: Für alle förderbaren Heizsysteme gibt es eine einheitliche Basis-Förderung in Höhe von 30 %.

 Fördergelder nur für Eigentümer: Für selbst genutzte Objekte erhält der Eigentümer ggf. einen Geschwindigkeitsbonus von 20 % und einen Einkommensbonus von 30 %. Die attraktiven Boni (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) fallen für vermietet Objekte weg.

 Wärmepumpen-Bonus: Wer eine Wasser-Wasser- oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe einbaut, bekommt einen Bonus in Höhe von 5 % der Kosten. Gleiches gilt für alle förderbaren Wärmepumpen, wenn diese mit natürlichen Kältemitteln arbeiten (zum Beispiel Propan R-290).

 Emissionsminderungs-Bonus: Wer Fördermittel für eine Biomasseheizung beantragt, erhält einen Bonus in Höhe von 2.500 Euro, wenn diese nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub emittiert.  

 Geschwindigkeits-Bonus: Tauschen selbstnutzende Wohneigentümer eine Öl-, Kohle-, Gas-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizung aus (Biomasse- und Gaszentralheizung mind. 20 Jahre alt), bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 20 %. Ab 2029 sinkt dieser alle zwei Jahre um 3 %.    

 Einkommensbonus: Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuerndem Haushalts-Einkommen von maximal 40.000 Euro erhalten einen Bonus in Höhe von 30 %.  

 Keine Zuschüsse für reine Öl- und Gasheizungen. Allerdings fördert die Regierung den H2-Ready-Kostenanteil von Gasheizungen, die für 100 % Wasserstoff geeignet sind.  

 35 bis 70 % Förderung: Während selbstnutzende Wohneigentümer bis zu 70 % Heizungsförderung bekommen, liegt die Obergrenze für alle anderen Sanierer bei 35 %. Die maximale Fördergrenze würde unabhängig der Additionsmöglichkeiten auf 70 % gekappt. Darüber hinaus kann ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden.  

 Anrechenbare Kosten auf 30.000 Euro gesunken: Wer die Heizungsförderung beantragt, kann 30.000 Euro der entstandenen Kosten anrechnen. Von diesen 30.000 Euro wird dann die Fördersumme berechnet. Bei 70 % Fördersatz sind das 21.000 Euro Zuschuss. Das Budget steht einmalig für die erste Wohneinheit zur Verfügung. Zusätzlich gibt es bis zur sechsten Wohneinheit je 15.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit steigt die Summe um jeweils 8.000 Euro.

 Vertragspflicht bei Stellung de Förderantrags: Wer die Förderung der Heizung ab 2024 beantragt, benötigt einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung, einen Termin und eine Bestätigung zum Antrag (BzA).  

 Wechsel von alter auf neue Förderung möglich: Wer bereits eine Heizungsförderung zugesagt bekommen hat, kann vorerst ohne Sperrfrist zur neuen Förderung wechseln. Voraussetzung ist, dass Sanierer nicht vor dem 29. Dezember 2023 mit der Maßnahme begonnen haben.  

 Förderkredite ergänzen die Zuschüsse: Bekommen Sie die Heizungsförderung 2024, gibt es auch einen günstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Sanierer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro bekommen einen Zinsvorteil.  

 Anträge über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Anlaufstelle für die Förderung der Heizung ist ab 2024 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie vergibt dann Zuschüsse sowie Ergänzungskredite.  

 Weitere Zuschüsse für Heizungsoptimierung: BEG-EM-Zuschüsse für Maßnahmen zur Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, der Gebäudetechnik und -hülle gibt es weiterhin über das BAFA.

Weitere Infos bekommen Sie bei uns, Ihrem bad&heizung-Fachbetrieb. Alle wichtigen Infos git es im Originaltext auf der Seite des Bundesministerums für Wirtschaft und Klimaschutz:

zum Originaltext Heizungsförderung

Ihr Ansprechpartner

Sie benötigen eine neue Heizung? Oder Sie möchten den bad&heizung-Heizungscheck durchführen lassen? Service wird bei uns groß geschrieben. Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung oder vereinbaren Sie doch gleich einen Beratungstermin!

Kuenzig AndreasAndreas Künzig

TEL:

09342 858 350

Welche Zuschüsse gibt es für die Heizungssanierung?

Zuschüss und Boni können unter Beachtung der Höchstgrenze bis zum Maximalfördersatz von 70 % addiert werden.

Was wird bei einer Heizungsoptimierung bezuschusst?

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Gefördert werden u. a.:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Ersatz von Heizungspumpen sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch Hocheffizienzmodelle
  • Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Optimierung von Wärmepumpen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • Einbau/Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Der Fördersatz beträgt 15 %, wobei das  förderfähige Mindest-Investitionsvolumen 300 Euro (Brutto) beträgt. Ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % ist in Verbindung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich.

120.000 € Ergänzungskredit für die energetische Sanierung

Neben den attraktiven Zuschüssen vergibt der Staat 2024 auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für die energetische Sanierung. Diesen bekommen Sanierer in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie eine BEG-EM-Zuschuss-Zusage haben. Beantragen können Sie den Kredit ab Februar 2024 bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Konkrete Kosten und Zuschüsse

Letztlich gilt es, die Umwelt zu schonen und Heizkosten zu reduzieren und dazu die hohen Fördermittel nutzen. Doch was kostet der Einbau einer effizienten und förderfähigen Heizungsanlage?

Um Ihnen einen raschen Überblick zu ermöglichen, haben wir nachfolgend reelle Preisbeispiele für unterschiedliche Anlagenkombinationen aufgeführt. Berücksichtigt wurden die konkreten staatlichen Zuschüsse.

Kosten- und Zuschussbeispiele

BEG-Förderung bei energetischer Sanierung

Alternativ zur Heizungsförderung über den Programmteil Einzelmaßnahmen des BEG erhalten Sanierer Fördermittel auch bei einer ganzheitlichen energetischen Sanierung. Über die Programmteile BEG WG und BEG NWG stehen dabei Darlehen mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Um diese zu erhalten, ist das Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe Pflicht. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Tilgungszuschüsse im Einzelnen ausfallen.

Fördermittel für Umfeldmaßnahmen nutzbar

Besonders interessant ist, dass Sanierer die Förderung der Heizung auch für viele Umfeldmaßnahmen nutzen können. Gemeint sind damit Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen. Wer finanzielle Unterstützung für eine Wärmepumpe erhält, kann diese beispielsweise auch für die Herrichtung von Technikräumen oder Aufstellplätzen nutzen. Gleiches gilt für den Austausch von Heizkörpern, das Nachrüsten einer Flächenheizung oder das Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Wer ähnliche Maßnahmen im Zuge der Heizungssanierung umsetzt, bekommt für diese Fördermittel in gleicher Höhe.

Hier ein detaillierter Überblick über förderbare Kosten und Umfeldmaßnahmen.

Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen

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