Anfang des Jahres war vom zuständigen Bundesministerium zu erfahren, dass es 2022 keine Förderzuschüsse für barrierereduzierte Bäder gibt. Anfang Juli stellte die Bundesregierung nun plötzlich doch wieder 75 Millionen Euro für das laufende Jahr zur Verfügung. In den Genuss kommen können private Eigentümer und Mieter. Im „Förderbaustein 5 Sanitär“ des KfW-Programms 455 wird die Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze und die Modernisierung von WC, Waschbecken und Badewannen mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst. Spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, muss die programmgemäße Durchführung des Vorhabens erfolgen. Hierzu bestätigt Ihr bad&heizung- Betrieb nach Bauabschluss die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und der Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis.
Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass das Budget in dieser Höhe bereits nach drei bis vier Monaten aufgebraucht war. Dann ist keine weitere Antragstellung mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen eine möglichst rasche Antragstellung. Weitere Infos auf www.badundheizung.de und unter www.kfw.de/zuschussportal – oder besser gleich zu Ihrem bad&heizung-Betrieb!
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