Das ändert sich ab Juli 2026
Die Bundesregierung hat Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die neuen Förderbedingungen für den Heizungstausch treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Bis dahin gilt eine technische Umstellungsphase, in der zeitweise keine neuen Förderanträge gestellt werden können.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören eine Anpassung des Einkommensbonus sowie eine schrittweise Reduzierung der förderfähigen Investitionskosten. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro profitieren künftig von einem erhöhten Einkommensbonus von 40 Prozent. Zusätzlich wird ein Kinderzuschlag eingeführt, der das maßgebliche Einkommen mit mindestens einem minderjährigem Kind um 10.000 Euro reduziert. Gleichzeitig sinken die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro.
Bereits bewilligte Förderanträge bleiben von den Änderungen unberührt. Wer seine Bestätigung zum Antrag (BzA) bereits erhalten hat, kann die Förderung noch bis zum Ende der Umstellungsphase nach den bisherigen Bedingungen beantragen.
Für Eigentümer, die einen Heizungstausch planen, lohnt sich daher eine frühzeitige Beratung. Ihre bad&heizung-Fachbetriebe unterstützen Sie bei der Auswahl eines förderfähigen Heizsystems und begleiten den gesamten Förderprozess – von der Planung bis zur Antragstellung.
0791 - 95500
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Die Bundesregierung hat Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die neuen Förderbedingungen für den Heizungstausch treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Bis dahin gilt eine technische Umstellungsphase, in der zeitweise keine neuen Förderanträge gestellt werden können.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören eine Anpassung des Einkommensbonus sowie eine schrittweise Reduzierung der förderfähigen Investitionskosten. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro profitieren künftig von einem erhöhten Einkommensbonus von 40 Prozent. Zusätzlich wird ein Kinderzuschlag eingeführt, der das maßgebliche Einkommen mit mindestens einem minderjährigem Kind um 10.000 Euro reduziert. Gleichzeitig sinken die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro.
Bereits bewilligte Förderanträge bleiben von den Änderungen unberührt. Wer seine Bestätigung zum Antrag (BzA) bereits erhalten hat, kann die Förderung noch bis zum Ende der Umstellungsphase nach den bisherigen Bedingungen beantragen.
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