Jetzt startet das beliebte KfW-Zuschussprogramm 455-B neu. Damit unterstützt der Staat erneut den barrierefreien Badumbau – mit bis zu 2.500 Euro Zuschuss.
Wer sein Badezimmer altersgerecht modernisieren möchte, sollte jetzt planen und sich den KfW-Zuschuss sichern.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Wer den KfW-Zuschuss 455-B beantragen kann
- Welche Maßnahmen im Bad gefördert werden
- Wie hoch die Förderung ausfällt
Warum das Badezimmer ein Schlüsselraum für selbstständiges Wohnen ist
Das Badezimmer entscheidet maßgeblich darüber, wie lange Menschen selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Hohe Einstiege in die Dusche, rutschige Böden oder fehlende Haltemöglichkeiten bergen Risiken – besonders im Alter.
Ein barrierefreies Bad sorgt für:
- mehr Sicherheit im Alltag
- höheren Komfort
- Werterhalt der Immobilie
- Zukunftssicherheit für jede Lebensphase
Präventive Maßnahmen werden deshalb wieder staatlich gefördert.
Was ist das KfW-Zuschussprogramm 455-B?
Der KfW-Zuschuss 455-B ist ein staatlicher Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnraum. Er richtet sich an:
- Private Eigentümer
- Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Förderhöhe (Beginn 8. April 2026)
- 10 % der förderfähigen Investitionskosten
- maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit
Die Mittel werden ab 08. April 2026 bereitgestellt. Die Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert. Die Antragsstellung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.
Mehr zum Zuschuss 455-B
Welche Maßnahmen im Badezimmer werden gefördert?
Für den altersgerechten Badumbau sind zahlreiche Einzelmaßnahmen möglich. Dazu gehören unter anderem:
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Montage von Haltegriffen
- Austausch eines herkömmlichen WCs gegen ein Dusch-WC
- Verbreiterung von Bewegungsflächen
- Rutschhemmende Bodenbeläge
Wichtig zu wissen:
Die häufig zitierte DIN-Norm für barrierefreie Bäder ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses 455-B.
Entscheidend ist eine fachgerechte Planung der Maßnahmen.
Antragstellung: Darauf müssen Sie achten
Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel schnell ausgeschöpft. Deshalb gilt:
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Planungs- und Beratungsleistungen zählen dabei noch nicht als Maßnahmenbeginn – Sie können jetzt mit der Antragstellung starten.
Unser Tipp:
- Planung frühzeitig beginnen
- Maßnahmen definieren
- Unterlagen vorbereiten
- Direkt zum Programmstart Antrag stellen
Die Bewilligung erfolgt nach Eingangsdatum bei der KfW.
Jetzt planen – Zuschuss optimal nutzen
Die Badexperten von bad & heizung unterstützen Sie bei:
- individueller Badplanung
- Entwicklung barrierefreier Lösungen
- Auswahl geeigneter Produkte
- Zusammenstellung aller Antragsunterlagen
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0791 - 95500
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Notruf:0791 9550 110 (24h erreichbar)
07:30 - 16:00 Uhr
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Das Badezimmer entscheidet maßgeblich darüber, wie lange Menschen selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Hohe Einstiege in die Dusche, rutschige Böden oder fehlende Haltemöglichkeiten bergen Risiken – besonders im Alter.
Ein barrierefreies Bad sorgt für:
Präventive Maßnahmen werden deshalb wieder staatlich gefördert.
Was ist das KfW-Zuschussprogramm 455-B?
Der KfW-Zuschuss 455-B ist ein staatlicher Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnraum. Er richtet sich an:
Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Förderhöhe (Beginn 8. April 2026)
Die Mittel werden ab 08. April 2026 bereitgestellt. Die Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert. Die Antragsstellung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.
Mehr zum Zuschuss 455-B
Welche Maßnahmen im Badezimmer werden gefördert?
Für den altersgerechten Badumbau sind zahlreiche Einzelmaßnahmen möglich. Dazu gehören unter anderem:
Wichtig zu wissen:
Die häufig zitierte DIN-Norm für barrierefreie Bäder ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses 455-B.
Entscheidend ist eine fachgerechte Planung der Maßnahmen.
Antragstellung: Darauf müssen Sie achten
Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel schnell ausgeschöpft. Deshalb gilt:
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Planungs- und Beratungsleistungen zählen dabei noch nicht als Maßnahmenbeginn – Sie können jetzt mit der Antragstellung starten.
Unser Tipp:
Die Bewilligung erfolgt nach Eingangsdatum bei der KfW.
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