Samstag + Sonntag: geschlossen bzw. Notdienst erreichbar Badsanierung: Barrierfreies Bad mit finanzieller Unterstützung Ein barrierefreies Bad steigert nicht nur Komfort und Sicherheit im Alltag, sondern ermöglicht auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden. Doch solche Umbaumaßnahmen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Umso wichtiger ist es, die richtigen Fördermöglichkeiten zu kennen und gezielt zu nutzen. KfW-Zuschuss 455-B wieder verfügbar: Förderung für den barrierefreien Badumbau sichern Bis zu 2.500 € für Ihr Bad Seit dem 8. April ist das beliebte KfW-Zuschussprogramm 455-B wieder verfügbar. Damit unterstützt der Staat erneut den barrierefreien Badumbau – mit bis zu 2.500 Euro Zuschuss. Wer sein Badezimmer altersgerecht modernisieren möchte, sollte jetzt planen und sich den Zuschuss sichern. Warum das Badezimmer ein Schlüsselraum für selbstständiges Wohnen ist Das Badezimmer entscheidet maßgeblich darüber, wie lange Menschen selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Hohe Einstiege in die Dusche, rutschige Böden oder fehlende Haltemöglichkeiten bergen Risiken – besonders im Alter. Ein barrierefreies Bad sorgt für: - mehr Sicherheit im Alltag
- höheren Komfort
- Werterhalt der Immobilie
- Zukunftssicherheit für jede Lebensphase
Präventive Maßnahmen werden deshalb wieder staatlich gefördert. Was ist das KfW-Zuschussprogramm 455-B? Der KfW-Zuschuss 455-B ist ein staatlicher Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnraum. Er richtet sich an: - Private Eigentümer
- Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Förderhöhe (Stand April 2026)- 10 % der förderfähigen Investitionskosten
- maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit
Die Mittel stehen seit 8. April 2026 bereit. Wir empfehlen eine schnelle Antragstellung im KfW-Zuschussportal Welche Maßnahmen im Badezimmer werden gefördert?Für den altersgerechten Badumbau sind zahlreiche Einzelmaßnahmen möglich. Dazu gehören unter anderem: - Einbau einer bodengleichen Dusche
- Montage von Haltegriffen
- Austausch eines herkömmlichen WCs gegen ein Dusch-WC
- Verbreiterung von Bewegungsflächen
- Rutschhemmende Bodenbeläge
Wichtig zu wissen: Die häufig zitierte DIN-Norm für barrierefreie Bäder ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses 455-B. Entscheidend ist eine fachgerechte Planung der Maßnahmen. Antragstellung: Darauf müssen Sie achtenErfahrungsgemäß sind die Fördermittel schnell ausgeschöpft. Deshalb gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen zählen dabei noch nicht als Maßnahmenbeginn – Sie können also jetzt Ihren Antrag stellen. Unser Tipp: - Planung frühzeitig beginnen
- Maßnahmen definieren
- Unterlagen vorbereiten
- Direkt zum Programmstart Antrag stellen
Die Bewilligung erfolgt nach Eingangsdatum bei der KfW. Jetzt planen – Zuschuss optimal nutzenDie Badexpertinnen und Badexperten von bad & heizung unterstützen Sie bei: - individueller Badplanung
- Entwicklung barrierefreier Lösungen
- Auswahl geeigneter Produkte
- Zusammenstellung aller Antragsunterlagen
Diese Alternativen zum KfW-Zuschuss gibt es jetzt Folgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, etwa zinsgünstige Kredite der KfW oder Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. 1. KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159)Zwar wurde der Zuschuss eingestellt, doch bietet die KfW weiterhin den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) an – unabhängig von Alter oder Pflegegrad. Der Kredit bietet bis zu 50.000 € je Wohneinheit zu günstigen Konditionen ab ca. 2,18 % effektivem Jahreszins. Welche Badmaßnahmen werden gefördert?Der KfW-Kredit deckt alle baulichen Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung im Badezimmer ab, zum Beispiel: - Einbau einer bodengleichen Dusche
- Installation eines Duschklappsitzes
- Modernisierung von WC, Waschbecken, Bidet oder Badewanne
- Umbauten zur besseren Bewegungsfreiheit und Erreichbarkeit
Wer kann den Kredit beantragen?- Eigentümer:innen von Wohnimmobilien (selbst genutzt oder vermietet)
- Mieter:innen, mit Zustimmung des Vermieters
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
So funktioniert die Finanzierung- Kredit bis 50.000 € pro Wohneinheit
- Auszahlung in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
- Nach Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit für die Auszahlung (verlängerbar auf max. 36 Monate)
- Sondertilgungen sind nicht möglich, vorzeitige Gesamtrückzahlung nur mit Vorfälligkeitsentschädigung
- Sicherheiten werden individuell mit Ihrer Bank vereinbart
So erhalten Sie Ihre Förderung Schritt für Schritt:- Planung und Beratung: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten beraten. Planen Sie die förderfähigen Maßnahmen genau und lassen Sie sich Kostenvoranschläge erstellen. Achten Sie darauf, dass alle geplanten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.
- Antragstellung über Ihre Bank: Gehen Sie mit Ihrem Vorhaben zu Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet Ihren Antrag auf den KfW-Kredit 159 an die KfW weiter. Die Bank prüft Ihre Bonität und die Förderfähigkeit des Vorhabens.
- Kreditzusage abwarten: Beginnen Sie erst mit der Badsanierung, wenn Sie die Zusage für den KfW-Kredit von Ihrer Bank erhalten haben.
- Maßnahmen umsetzen: Führen Sie die geplanten Maßnahmen fachgerecht durch.
- Nachweis erbringen: Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie die ordnungsgemäße Durchführung und die entstandenen förderfähigen Kosten durch Rechnungen und ggf. eine Bestätigung des Fachunternehmens nachweisen.
- Durch die Einhaltung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass Sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
2. Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung. Diese sollen die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung fördern – etwa durch einen barrierefreien Umbau des Badezimmers. Zuschusshöhe und BesonderheitenBis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person Bei mehreren Anspruchsberechtigten im gleichen Haushalt sind bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €) möglich In Pflege-Wohngemeinschaften wird der Gesamtbetrag anteilig auf alle anspruchsberechtigten Bewohner verteilt Beispiel: Bei 8 pflegebedürftigen Personen in einer WG erhält jede Person 2.090 €
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?Bezuschusst werden Anpassungen, die die Wohnumgebung pflegegerecht gestalten, darunter: Barrierefreie Badsanierung, z. B. bodengleiche Duschen, höhenverstellbare Waschbecken, Haltegriffe Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder Treppenlifte
Ein- und Umbau von Mobiliar, das an die Pflegebedürfnisse angepasst ist Feste technische Hilfen, z. B. elektrische Aufstehhilfen oder Liftsysteme
Wichtig: Ein zweiter Zuschuss kann beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation nachweislich verändert hat und eine erneute Anpassung erforderlich ist.
Antragsverfahren und FristenDer Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Wochen, bei zusätzlichem Gutachten max. 5 Wochen. Wird die Frist ohne Mitteilung überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Wer kann den Zuschuss beantragen?Pflegebedürftige Personen selbst oder deren gesetzliche Vertreter Sowohl Eigentümer als auch Mieter – unabhängig von Einkommen oder Alter Auch bei Umbauten in Pflege-WGs und gemeinschaftlichem Wohnen möglich
3. Regionale und kommunale Förderprogramme Neben bundesweiten Angeboten wie den KfW-Krediten und den Zuschüssen der Pflegekasse unterstützen viele Bundesländer, Städte und Gemeinden barrierefreie Umbauten durch eigene Förderprogramme. Diese regionalen Fördermittel können eine sinnvolle Ergänzung darstellen – insbesondere, wenn der KfW-Zuschuss (Programm 455-B) nicht mehr verfügbar ist. Welche Maßnahmen werden gefördert?Je nach Bundesland oder Kommune können folgende Maßnahmen bezuschusst oder finanziert werden: Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit Einbau bodengleicher Duschen Haltegriffe, rutschhemmende Bodenbeläge Türverbreiterungen, Treppenlifte oder Rampen barrierefreie Zugänge zu Wohnhäusern
- Umbauten im Rahmen von Pflege-Wohngemeinschaften
Auch kleinere Anpassungen im Innenbereich werden häufig mitfinanziert, z. B. niedrigere Türschwellen, höhenverstellbare Sanitärobjekte oder Lichtkonzepte.
Beispiele für FörderprogrammeNRW.BANK – Wohnraumförderung (Nordrhein-Westfalen): Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum altersgerechten Wohnen L-Bank Baden-Württemberg – Wohnen mit Zukunft: Förderung für altersgerechten Umbau inkl. Badmodernisierung BayernLabo – Wohnungsmodernisierungsprogramm: zinsgünstige Darlehen auch für Barriereabbau Städtische Programme, z. B. in Stuttgart, Hamburg oder München: oft Zuschüsse für individuelle bauliche Anpassungen
4. Förderungen von Stiftungen oder Sozialverbänden Neben staatlichen Förderprogrammen unterstützen auch gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Sozialverbände den barrierefreien Umbau von Bädern – insbesondere für Menschen mit Behinderung, Senioren oder Pflegebedürftige mit geringem Einkommen. Die Hilfe erfolgt meist in Form von Einmalzuschüssen, zinslosen Darlehen oder Sachleistungen. Beispiele für unterstützende Organisationen: Stiftung Deutsche Behindertenhilfe – Stiftung Bethel, Caritas-Stiftung Deutschland, Diakonie Hinweis zur Antragstellung In der Regel müssen finanzielle Bedürftigkeit und keine oder nur teilweise staatliche Förderung nachgewiesen werden. Die Unterstützung erfolgt meist nachrangig, wenn andere Mittel (Pflegekasse, KfW etc.) nicht ausreichen. Beratungsstellen vor Ort (z. B. Sozialdienste, Pflegestützpunkte, Wohnberatungsstellen) helfen bei der Antragstellung und der Suche nach passenden Stiftungen.
Wie lassen sich Förderungen kombinieren? Die Kombination von Fördermitteln für barrierefreie Umbauten – insbesondere bei Badsanierungen – ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier eine Übersicht, wie sich Förderungen sinnvoll kombinieren lassen, welche Regeln gelten und worauf geachtet werden muss: Sie können mehrere Förderungen miteinander kombinieren, zum Beispiel: Steuervorteile zusätzlich nutzenUnabhängig von Zuschüssen und Krediten lassen sich Handwerkerleistungen steuerlich absetzen: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 1.200 € pro Jahr Gilt auch zusätzlich zu anderen Förderungen Voraussetzung: Keine Kostenerstattung durch Förderprogramme für diesen Anteil
Achtung: Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar – nur der Arbeitslohn.
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KfW-Zuschuss 455-B wieder verfügbar
Badsanierung: Barrierfreies Bad mit finanzieller Unterstützung
Ein barrierefreies Bad steigert nicht nur Komfort und Sicherheit im Alltag, sondern ermöglicht auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden. Doch solche Umbaumaßnahmen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Umso wichtiger ist es, die richtigen Fördermöglichkeiten zu kennen und gezielt zu nutzen.
KfW-Zuschuss 455-B wieder verfügbar: Förderung für den barrierefreien Badumbau sichern
Bis zu 2.500 € für Ihr Bad
Seit dem 8. April ist das beliebte KfW-Zuschussprogramm 455-B wieder verfügbar. Damit unterstützt der Staat erneut den barrierefreien Badumbau – mit bis zu 2.500 Euro Zuschuss. Wer sein Badezimmer altersgerecht modernisieren möchte, sollte jetzt planen und sich den Zuschuss sichern.
Warum das Badezimmer ein Schlüsselraum für selbstständiges Wohnen ist
Das Badezimmer entscheidet maßgeblich darüber, wie lange Menschen selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Hohe Einstiege in die Dusche, rutschige Böden oder fehlende Haltemöglichkeiten bergen Risiken – besonders im Alter.
Ein barrierefreies Bad sorgt für:
Präventive Maßnahmen werden deshalb wieder staatlich gefördert.
Was ist das KfW-Zuschussprogramm 455-B?
Der KfW-Zuschuss 455-B ist ein staatlicher Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnraum. Er richtet sich an:
Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Förderhöhe (Stand April 2026)
Die Mittel stehen seit 8. April 2026 bereit. Wir empfehlen eine schnelle Antragstellung im KfW-Zuschussportal
Welche Maßnahmen im Badezimmer werden gefördert?
Für den altersgerechten Badumbau sind zahlreiche Einzelmaßnahmen möglich. Dazu gehören unter anderem:
Wichtig zu wissen: Die häufig zitierte DIN-Norm für barrierefreie Bäder ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses 455-B.
Entscheidend ist eine fachgerechte Planung der Maßnahmen.
Antragstellung: Darauf müssen Sie achten
Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel schnell ausgeschöpft. Deshalb gilt:
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Planungs- und Beratungsleistungen zählen dabei noch nicht als Maßnahmenbeginn – Sie können also jetzt Ihren Antrag stellen.
Unser Tipp:
Die Bewilligung erfolgt nach Eingangsdatum bei der KfW.
Jetzt planen – Zuschuss optimal nutzen
Die Badexpertinnen und Badexperten von bad & heizung unterstützen Sie bei:
Diese Alternativen zum KfW-Zuschuss gibt es jetzt
Folgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, etwa zinsgünstige Kredite der KfW oder Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
1. KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159)
Zwar wurde der Zuschuss eingestellt, doch bietet die KfW weiterhin den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) an – unabhängig von Alter oder Pflegegrad. Der Kredit bietet bis zu 50.000 € je Wohneinheit zu günstigen Konditionen ab ca. 2,18 % effektivem Jahreszins.
Welche Badmaßnahmen werden gefördert?
Der KfW-Kredit deckt alle baulichen Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung im Badezimmer ab, zum Beispiel:
Wer kann den Kredit beantragen?
So funktioniert die Finanzierung
So erhalten Sie Ihre Förderung Schritt für Schritt:
2. Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung. Diese sollen die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung fördern – etwa durch einen barrierefreien Umbau des Badezimmers.
Zuschusshöhe und Besonderheiten
Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person
Bei mehreren Anspruchsberechtigten im gleichen Haushalt sind bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €) möglich
In Pflege-Wohngemeinschaften wird der Gesamtbetrag anteilig auf alle anspruchsberechtigten Bewohner verteilt
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Bezuschusst werden Anpassungen, die die Wohnumgebung pflegegerecht gestalten, darunter:
Barrierefreie Badsanierung, z. B. bodengleiche Duschen, höhenverstellbare Waschbecken, Haltegriffe
Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder Treppenlifte
Ein- und Umbau von Mobiliar, das an die Pflegebedürfnisse angepasst ist
Feste technische Hilfen, z. B. elektrische Aufstehhilfen oder Liftsysteme
Antragsverfahren und Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Wochen, bei zusätzlichem Gutachten max. 5 Wochen.
Wird die Frist ohne Mitteilung überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Pflegebedürftige Personen selbst oder deren gesetzliche Vertreter
Sowohl Eigentümer als auch Mieter – unabhängig von Einkommen oder Alter
Auch bei Umbauten in Pflege-WGs und gemeinschaftlichem Wohnen möglich
3. Regionale und kommunale Förderprogramme
Neben bundesweiten Angeboten wie den KfW-Krediten und den Zuschüssen der Pflegekasse unterstützen viele Bundesländer, Städte und Gemeinden barrierefreie Umbauten durch eigene Förderprogramme. Diese regionalen Fördermittel können eine sinnvolle Ergänzung darstellen – insbesondere, wenn der KfW-Zuschuss (Programm 455-B) nicht mehr verfügbar ist.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Je nach Bundesland oder Kommune können folgende Maßnahmen bezuschusst oder finanziert werden:
Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit
Einbau bodengleicher Duschen
Haltegriffe, rutschhemmende Bodenbeläge
Türverbreiterungen, Treppenlifte oder Rampen
barrierefreie Zugänge zu Wohnhäusern
Beispiele für Förderprogramme
NRW.BANK – Wohnraumförderung (Nordrhein-Westfalen): Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum altersgerechten Wohnen
L-Bank Baden-Württemberg – Wohnen mit Zukunft: Förderung für altersgerechten Umbau inkl. Badmodernisierung
BayernLabo – Wohnungsmodernisierungsprogramm: zinsgünstige Darlehen auch für Barriereabbau
Städtische Programme, z. B. in Stuttgart, Hamburg oder München: oft Zuschüsse für individuelle bauliche Anpassungen
4. Förderungen von Stiftungen oder Sozialverbänden
Neben staatlichen Förderprogrammen unterstützen auch gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Sozialverbände den barrierefreien Umbau von Bädern – insbesondere für Menschen mit Behinderung, Senioren oder Pflegebedürftige mit geringem Einkommen. Die Hilfe erfolgt meist in Form von Einmalzuschüssen, zinslosen Darlehen oder Sachleistungen.
Beispiele für unterstützende Organisationen: Stiftung Deutsche Behindertenhilfe – Stiftung Bethel, Caritas-Stiftung Deutschland, Diakonie
Hinweis zur Antragstellung
In der Regel müssen finanzielle Bedürftigkeit und keine oder nur teilweise staatliche Förderung nachgewiesen werden.
Die Unterstützung erfolgt meist nachrangig, wenn andere Mittel (Pflegekasse, KfW etc.) nicht ausreichen.
Beratungsstellen vor Ort (z. B. Sozialdienste, Pflegestützpunkte, Wohnberatungsstellen) helfen bei der Antragstellung und der Suche nach passenden Stiftungen.
Wie lassen sich Förderungen kombinieren?
Die Kombination von Fördermitteln für barrierefreie Umbauten – insbesondere bei Badsanierungen – ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier eine Übersicht, wie sich Förderungen sinnvoll kombinieren lassen, welche Regeln gelten und worauf geachtet werden muss:
Sie können mehrere Förderungen miteinander kombinieren, zum Beispiel:
Pflegekassenzuschuss + KfW-Kredit
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann der Zuschuss der Pflegekasse mit dem KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) kombiniert werden. Dabei gilt:
Pflegekassenzuschüsse (bis zu 4.000 € pro Person) werden vorrangig berücksichtigt.
Der KfW-Kredit kann die zusätzlichen Umbaukosten decken, die über den Zuschuss hinausgehen.
Wichtig: Eine Doppelförderung desselben Kostenanteils ist nicht erlaubt.
Regionale Programme + Pflegekassen-Zuschuss
Auch regionale oder kommunale Zuschüsse lassen sich mit den Leistungen der Pflegekasse kombinieren, sofern sie sich nicht auf denselben Kostenanteil beziehen.
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Unabhängig von Zuschüssen und Krediten lassen sich Handwerkerleistungen steuerlich absetzen:
20 % der Arbeitskosten, bis zu 1.200 € pro Jahr
Gilt auch zusätzlich zu anderen Förderungen
Voraussetzung: Keine Kostenerstattung durch Förderprogramme für diesen Anteil
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