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Aktuelle bad & heizung News

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen vorgeschrieben.

09 2024 Staatliche Foerderung nutzen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg auf erneuerbares Heizen mit bis zu 70 % gefördert.

  • Die Grundförderung von 30 % für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern und Unternehmen offen.
  • Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von 5 %. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub- Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Ein Geschwindigkeits-Bonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt. Bis Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %. Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.
  • Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Insgesamt ist die Zuschussförderung auf 70 % begrenzt.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Fördergelder-Seite.

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